Golfplatz
Stadt Velburg akzeptiert nachträglichen Bauantrag des Golfclubs Habsberg nicht

21.11.2023 | Stand 21.11.2023, 17:26 Uhr |
Wolfgang Schön

Die in diesem Umfang nicht bekannten baulichen Maßnahmen bei den Habsberger Golfanlagen sorgen nun für Uneinigkeit zwischen der Stadt Velburg und dem Bauherrn. Das Foto zeigt ein deutlich vergrößertes Wasserrückhaltebecken, das erhebliche Erdbewegungen erforderlich machte. Foto: Wolfgang Schön

Der Golfclub Habsberg hat für ein Wasserhindernis schon im Frühjahr Bauarbeiten auf seinem Gelände vorgenommen. Doch den nachgereichten Bauantrag akzeptiert die Stadt Velburg nicht. Diese Entscheidung traf der Bauausschuss bei der Sitzung am Montag einstimmig.

Wie Bürgermeister Christian Schmid ausführte, seien der Entscheidung zahlreiche Telefonate sowie Ortstermine mit dem Bauherrn vorausgegangen. Ein Thema waren Entschädigungsleistungen der Golfanlagen GmbH für die durch die Baumaßnahme verursachten Schäden an geschotterten und asphaltierten Wirtschaftswegen. Die Stadt Velburg erachtet diese als unzureichend, da die Entschädigung nur die Schäden berücksichtige, die an dem geschotterten Wirtschaftsweg in der Verlängerung des Siebentalweges entstanden seien.

Kostenintensive Schäden

Die weitaus kostenintensiveren Schäden seien jedoch am asphaltierten Wirtschaftsweg entstanden, von dem Aushubmaterial in einer Gesamtmenge von mehr als 3000 Kubikmeter Erdreich abtransportiert worden sei, führte Schmid aus.

Auch wenn das Bauvorhaben nun durch den „nachgereichten Bauantrag“ aus bauordnungsrechtlicher Sicht als konform zu bewerten sei, könne kein Einvernehmen hergestellt werden, wenn die Entschädigungsfrage nicht einvernehmlich geklärt ist, lautete der Tenor der Stadträte.

Da die „Habsberger Golfanlagen GmbH“ im Frühjahr mit den Bauarbeiten begonnen habe, ohne vorher einen Bauantrag einzureichen, habe die Stadt nichts von dem Vorhaben gewusst. Erst durch Anrufe von Bürgern habe die Stadt davon erfahren. Doch da sei es schon zu spät gewesen: Die Arbeiten seien schon so weit fortgeschritten gewesen, dass es der Stadt nicht mehr möglich gewesen sei, ein für solche Maßnahmen zwingend erforderliches Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Das wäre normalerweise vorher erfolgt.

Landratsamt informiert

Angesichts des Umfangs der Bauarbeiten hätte die Habsberger Golfanlagen GmbH unbedingt vorher eine Genehmigung beantragen müssen, deshalb habe die Velburger Verwaltung inzwischen auch das Landratsamt als übergeordnete Behörde informiert.

Die Stadträte verstehen nicht, weshalb nun aus rechtlicher Sicht die Stadt Velburg beweisen soll, ob die betroffenen Straßen schon vor Baubeginn beschädigt waren oder erst im Zuge der Bauarbeiten durch die schweren Baufahrzeuge entstanden sind. „Jetzt im Nachhinein könne dies, wenn überhaupt, nur mehr sehr, sehr schwer geklärt werden“, hieß es von Seiten der Verwaltung.

Da sich die Stadt Velburg und die Habsberger Golfanlagen GmbH bislang nicht haben einigen können, handelt es sich bei deren Neugestaltung des Wasserhindernisses nun faktisch um einen „Schwarzbau“. Und der liegt in der Kompetenz und Entscheidungsbefugnis des Landratsamtes Neumarkt.

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