Strafzettel
Verkehrsreferent Olaf Böttcher verteidigt Verkehrsüberwachung in Neumarkt

14.01.2025 |

Ein Strafzettel der Verkehrsüberwachung klemmt an einer Windschutzscheibe. Zuletzt hatte es Kritik an der Arbeit des des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in Neumarkt gegeben. Verkehrsreferent Olaf Böttcher kann diese nicht nachvollziehen. Symbolbild: Marijan Murat/dpa

Olaf Böttcher (Bündnis90/Die Grünen), Referent für Sicherheit, Ordnung und Verkehr im Stadtrat, kann die aktuelle Aufregung um die Arbeit des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in Neumarkt nicht nachvollziehen, wie er in einer Stellungnahme mitteilt.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sei es die Aufgabe des Zweckverbands und dessen Mitarbeitenden die geltenden Regeln zu überwachen und Regelverstöße zu ahnden.

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Böttcher: „Ich selbst habe mehrere Stunden einen Mitarbeiter des Zweckverbands in Neumarkt bei seiner Arbeit begleitet und ihn als sehr gewissenhaften, kommunikativ deeskalierenden und auch verständnisvollen Zeitgenossen erlebt. Für mich erstaunlich war an diesem Tag aber, dass ausnahmslos alle auf ihr Fehlverhalten Angesprochenen einen für sie selbst triftigen Grund hatten und so gut wie alle sich auch ihrer Regelüberschreitung bewusst waren.“

Gefährdung bewusst in Kauf genommen



Böttcher habe festgestellt, dass die Behinderung und Gefährdung anderer und vor allem schwächerer Verkehrsteilnehmender bewusst in Kauf genommen werde. „Die Stadt ist nicht nur für die Bedürfnisse der Auto fahrenden Bevölkerung da“, schreibt Böttcher. Fußgängerbereiche und Radwege aber auch Grünanlagen, Feuerwehr-Anfahrtszonen etc. müssten tabu bleiben „für unsere liebsten vierrädrigen Freunde“, so der Grünen-Stadtrat. „Wer einen Strafzettel bekommen hat, darf sich ärgern, sollte aber immer auch überlegen, wie es besser zu machen wäre.“

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Bei allen in den letzten Berichten aufgeführten Beispielen hätte es laut Böttcher Möglichkeiten gegeben, sich korrekt zu verhalten. „Dies hätte lediglich ein paar Schritte zu Fuß oder wenige Minuten zusätzliche Zeit gekostet. Aber jede Behinderung, Gefährdung oder zu schnelles Fahren kann im Zweifelsfall Leben gefährden.“

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