Nach einer sehr sachlichen Diskussion hat der Breitenbrunner Marktgemeinderat am Montag eine Satzung über die Festsetzung der Grundsteuer- und Gewerbesteuerhebesätze beschlossen. Demnach wird ab 1. Januar der Hebesatz für die Grundsteuer A und B von 300 auf 220 Prozent gesenkt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wieder von 300 auf die ursprünglich einmal geltenden 330 Prozent angehoben. Das sind die Gründe.