Krokodile gibt es nicht nur im Zoo oder in Florida. Der Neumarkter Jurist Geedo Paprotta hat kuriose Fälle deutscher Gerichte ausgegraben, in denen das bissgewaltige Tier eine besondere Rolle gespielt hat.
Groß, grün, zähnestarrendes Maul – was ist das? Ein Krokodil. Als Kind hätte ich vielleicht T-Rex gerufen. Aber wer die heute noch als grüne Monster beschreibt, ist selber ein Fossil. Weiß doch inzwischen jeder, dass der T-Rex vermutlich dicht gefiedert und in hohem Maße sozial war.
Wer es gruselig will, sollte sich lieber an Krokodile halten. Wobei auch hier gilt: Echt fiese Krokos heißen anders, nämlich Alligator. Immerhin kann man über letztere eines sagen: Sie haben tatsächlich so eine Art Grünton und sind wahrhaft gefährlich. Aber wo trifft man sie an? Am Mississippi – oder in Darmstadt.
Da stand die Echsenbrut vor Gericht: Ein Mann betrieb eine Alligatorenfarm und bot Führungen durch die Gehege an. Tatsächlich kam es nie zu Besucherschwund, jedenfalls landete niemand im schuppig gepanzerten Bauch der Alligatoren. Dennoch trauten die lokalen Behörden den Biestern nicht und verhängten diverse Besuchsauflagen.
Getreu der Devise „die beißen nicht, die wollen nur spielen“ zog der Darmstädter Crocodile Dundee vor das Verwaltungsgericht und warb dort mit der Friedfertigkeit seiner Tiere.
Doch die Richter hatten wohl einschlägige Bilder aus Naturdokumentationen im Kopf und befanden, das behördlich verordnete Sicherheitskonzept, das körperlichen Kontakt der Besucher zu den Tieren auf volljährige Besucher einschränkte, sei keine schlechte Idee (Az. 4B 2217/17).
Ein anderes, weltberühmtes Krokodil legt es geradezu auf Hautkontakt an: Das Logo von „Lacoste“. Wer so ein Schuppentier auf Hemd, Tasche oder Schuh mit sich herumträgt, bringt damit selbstbewusst zum Ausdruck, dass er sich nicht beim Discounter einkleidet. Umso irritierter waren die Klamottendesigner, als ein anderes Krokodil in ihre Jagdgründe eindringen wollte.
Besagtes Urvieh kam aus Polen, nannte sich „Kajman“ und sollte beim Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt als Wort-Bild-Marke eingetragen werden. Vor dem Gericht der Europäischen Union rangen die Schuppenmonster in einem epischen Kampf miteinander, bis das Gericht entschied: Wenn Du ein Krokodil auf dem Frack kleben hast, denkt jeder an „Lacoste“. Andere Krokodile sind billige Nachahmer und gehören wegen Verbrauchertäuschung verboten (Az. T-364/13).
Manchmal würde man sich solch ein zähnestarrendes Ungeheuer an seiner Seite wünschen. Beispielsweise, wenn man sein E-Mail Postfach öffnet und das vollgestopft ist mit Angeboten für Diätpillen und Potenzmittel. Spam! Eine clevere Anwaltskanzlei bot ihren Kunden dafür ein bissiges Geschäftsmodell an: das „Spam-Krokodil“. Selbiges frisst lästige Spam-Post quasi auf, indem es deren Urheber kostenpflichtig abmahnt, üppige Vertragsstrafen kassiert und die Unholde vor Gericht zieht.
Alles kostenlos für den Kunden! Der muss lediglich alles, was die Spammer zahlen müssen, an die Anwälte abtreten. Das Geschäftsmodell wurde vom Landgericht Berlin allerdings verboten, denn die Richter stellten fest: Diese Anwälte sind genau wie alle Krokodile, die denken nur ans Fressen. Hier wird lediglich die eine Abzockmasche durch eine andere ersetzt (Az. 15 O 6/16).
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