Aufgrund der Körperfülle zu schwer zum Arbeiten oder mit 700 Minusstunden schlicht zu faul: Wann darf der Arbeitgeber seinem Angestellten eine Kündigung schicken? Der Neumarkter Anwalt Geedo Paprotta greift in seiner aktuellen Kolumne kuriose Fälle auf, über die Arbeitsgerichte zu urteilen hatten.