Das Verwaltungsgericht Regensburg hat entschieden – und gleich drei Fragen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Schierling vorerst beantwortet. Jetzt ist dort ein Baustopp vom Tisch, dafür ein neuer seit Donnerstag amtlich. Und auch zur Frage einer Unterbringungsquote für die Gemeinden im Landkreis gibt es jetzt eine juristische Entscheidung. Dafür gibt es keine Handhabe, sagt das Verwaltungsgericht.