Zum 1. Januar tritt in Bayern die Grundsteuer-Reform in Kraft. Der Gemeinderat Alteglofsheim hat die Art der Umsetzung der Reform in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B mit 320 Prozent bleiben unverändert. Auch die Gewerbesteuer mit einem Hebesatz von 380 Prozent, die wichtigste Einnahmequelle einer Kommune, wird nicht angehoben.