Wegen der Vorbereitung und Herstellung von unrichtigen Impfausweisen in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilte die Richterin am Amtsgericht Schwandorf, Kathrin Heitzer, einen 42-Jährigen aus dem Städtedreieck zu 90 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Sie blieb damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.