Ein 70-jähriger Amberger bestellte am Sonntagabend einen Trockner im Internet. Laut Polizeibericht überwies der Mann mehr als 200 Euro auf ein spanisches Konto, um den Kauf abzuschließen. Bis heute ist die Ware nicht eingetroffen, weshalb Strafanzeige bei der Polizeiinspektion Amberg erstattet wurde.
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Online-Shop war Polizei bekannt
Nach ersten Erkenntnissen der Ermittlungsbeamten handelt es sich bei der Internetseite um einen sogenannten Fake-Shop, welcher bereits in der Vergangenheit mehrfach in Erscheinung getreten ist. Die Polizei rät Opfern eines Internetbetrugs sich bei der Polizei zu melden und Anzeige zu erstatten.
Polizei informiert Betroffene
Fake-Shops sind täuschend echt aussehende Verkaufsplattformen im Internet. Mit Abbildungen von Produkten, dazugehörigen Informationen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem gefälschten Impressum, sind diese auf den ersten Blick schwer zu erkennen, so die Polizei. Bei den gefälschten Onlineshops handelt es sich teilweise um Kopien real existierende Websites. Sie wirken daher seriös. Um die letzten Zweifel auszuräumen, werben die Betreiber häufig wahlweise mit frei erfundenen oder auch – unrechtmäßig – mit bekannten Gütesiegeln, wie beispielsweise „Trusted Shops“.
Ein weiteres Lockmittel ist der scheinbar besonders günstige Preis – vor allem stark gefragte Produkte, wie beispielsweise der neuesten Spielekonsole, dem aktuellen Smartphone oder mit angesagter Designer-Mode werden zum „Bestpreis“ angeboten - selbst, wenn die Artikel bei der Konkurrenz längst ausverkauft oder nicht mehr verfügbar sind. Die Betrüger sind dabei „up to date“ und passen ihre Lockangebote schnell an die aktuelle Nachfrage an, informiert die Polizei.
Kunden erhalten minderwertige Ware
Hat ein Kunde angebissen und Ware bestellt, sind die Betrüger am Zug: Sie verschicken entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis oder liefern nach einer Vorauszahlung das Produkt gar nicht erst. Denn sie haben es einzig auf das Geld der Opfer abgesehen – die im Internet angebotene Produktpalette existiert nicht. Oft täuschen Sie sogar Lieferschwierigkeiten vor, um Betroffene daran zu hindern, bereits getätigte Überweisungen rückgängig zu machen.
Da die Täter häufig aus dem Ausland agieren, ist das Löschen solcher Fake-Shops oft umständlich und langwierig, informiert die Polizei. Die Betrüger können daher über viele Wochen hinweg, ahnungslose Online-Einkäufer um ihr Geld bringen. Deswegen sollte jeder bei einer Einkauftour im Netz folgende Tipps der Polizei befolgen.
Tipps für mehr Sicherheit beim Online-Shopping
Keine Spontankäufe: Bevor ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops gelegt wird, sollte der Preis des Produkts bei anderen Anbietern sowie dem Händler vor Ort verglichen werden. Denn Betrüger locken ihre Opfer mit niedrigen Preisen.
Über Shop informieren: Durch die Eingabe des Namens des Online-Shops in eine Suchmaschine, können negative Erfahrungen anderer Kunden herausgefunden werden und man muss sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfährt man ebenfalls, ob der gewählte Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet.
Verbraucherzentrale hilft: Bei der Verbraucherzentrale gibt es Information über bekannte unseriöse Online-Händler.
Sichere Zahlungswege wählen: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können jedoch allenfalls kurzfristig rückgängig gemacht werden. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Wie die Polizei informiert, sollten beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard genutzt werden.
Kein Einkauf bei Zweifel: Wenn man unsicher ist, sollte am besten gar nicht im gewählten Shop eingekauft werden. Das gewünschte Produkt sollte lieber nur beim Händler des Vertrauens erworben werden.
Was tun, wenn man Opfer von Internetbetrug geworden ist
Handeln bei bereits geleisteter Zahlung: Wenn bereits Geld für den Kauf überwiesen wurde, sollte man sich umgehend bei der Bank informieren, ob die Zahlung rückgängig gemacht werden kann. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (beispielsweise Bargeldtransfer) sollte sofort der Dienstleister kontaktiert werden, um die Transaktion zu stoppen.
Beweise für Ihren Online-Kauf sichern: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, alle Belege des Kaufs sollten aufbewahrt und gegebenenfalls ausgedruckt werden.
Anzeige bei der Polizei erstatten: Mit den gesicherten Unterlagen sollte man sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollte man sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.
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