Schwandorf. Ein 36-jähriger Mann aus dem Landkreis Schwandorf sollte sich gestern vor dem Amtsgericht Schwandorf wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Der Angeklagte soll am 4. Mai diesen Jahres einem zwei Jahre älteren Mann eine Kopfnuss verpasst haben. Dabei wurde das Opfer an der Nase verletzt, wie die Polizei nach dem Vorfall mitteilte.
Zu der gestrigen Verhandlung am Amtsgericht kam es aber nicht: Der Angeklagte war kurzfristig erkrankt. Richterin Jennifer Jäger wartete dennoch bis zum angesetzten Termin ab, ob der Angeklagte doch noch vor Gericht erscheinen würde. Das...