Ernennung: Bischöfliche Ehrentitel sind Auszeichnungen, die ein römisch-katholischer Diözesanbischof verleiht. Ein Ehrendomherr (auch Ehrendomkapitular) ist laut dem Lexikon für Theologie und Kirche ein Ehrenmitglied eines Domkapitels. Die Ernennung erfolge aufgrund besonderer Verdienste, jedoch seien je nach Statut des jeweiligen Domkapitels auch andere Gründe möglich.
Aufgaben: Der Titel könne auch an Angehörige anderer Diözesen verliehen werden, wobei die Zustimmung des zuständigen Bischofs eingeholt werden müsse. Die Rechte seien in den Statuten festgelegt und umfassen beispielsweise...