Ab Mitte nächsten Jahres müssen die Verkehrsteilnehmer, die sich in der Gemeinde Wackersdorf bewegen, damit rechnen, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen verfolgt und geahndet werden.
Nachdem sich bereits der Gemeinderat bei seiner Sitzung am 16. Oktober mit klarer Mehrheit für dieses Vorgehen ausgesprochen hatte, folgte nun die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf einstimmig diesem Beispiel. Mit der Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz wurde der Zweckverband (ZV) Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz beauftragt.
Start wohl erst Mitte des nächsten Jahres
Dieser muss nun ebenfalls bei seiner Sitzung im Frühjahr 2025 seine Zustimmung erteilen, so dass dann Mitte nächsten Jahres die Verkehrssünder verfolgt und geahndet werden können. Die auf Gemeindegebiet aufgestellten Smileys hielten nicht alle Verkehrsteilnehmer davon ab, die zulässigen Geschwindigkeiten zu überschreiten. Der Gemeinderat und auch die Gemeinschaftsversammlung zogen nun die Konsequenzen daraus.
Wo die Verkehrsüberwachung stattfinden soll, hatte Bürgermeister und VG-Vorsitzender Thomas Falter bei der Gemeinderatsitzung am 16. Oktober offen gelassen. Da es sich bei der Aufgabenerweiterung für den ZV Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises handelt und hierfür die Verwaltungsgemeinschaft Wackersdorf zuständig ist, musste ein Beschluss der Gemeinschaftsversammlung gefasst werden.
Das gleiche Prozedere musste für den Beschluss des Gemeinderates Steinberg am See vom 8. Oktober erfolgen. Die Gemeinde hat in der Vergangenheit bereits Beschlüsse gefasst, den ruhenden und auch den fließenden Verkehr durch den Zweckverband überwachen zu lassen. Bei der Sitzung am 8. Oktober beschloss das Steinberger Gremium nun auch, die Vorschriften auf Geh- und Radwegen zu verfolgen und Verstöße jeweils ahnden zu lassen.
In Steinberg am See sind auch Radfahrer im Visier
Denn auf den Radwegen und Gehwegen rund um den Steinberger See kam es immer wieder zu Verkehrsordnungswidrigkeiten. Damit soll nun Schluss sein. Die Gemeinschaftsversammlung stimmte dem Beschluss des Steinberger Gemeinderates zu und überträgt damit ebenfalls die Verfolgung und Ahndung dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz. Geahndet werden können auf den Radwegen unter anderem Verstöße gegen die Einbahnstraßenregelung oder das Befahren von Fußgängerwegen.
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