Wenn Menschen auf Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe angewiesen sind, müssen ihre Mieten übernommen werden – jedenfalls, wenn diese angemessen sind. Doch welche Summe gilt eigentlich als angemessen? Um diese Frage ging es am Montag im Kreisausschuss, denn die Richtwerte mussten neu festgelegt werden. Immerhin sind die Mieten und Nebenkosten gestiegen.