Stadtrats-Beschluss
Schmerzhafter Anstieg der Abwassergebühr in Teublitz

30.09.2024 | Stand 30.09.2024, 17:00 Uhr |
Werner Artmann

Die Verwaltung macht für die Gebührenerhöhung gestiegene Betriebskosten geltend. Foto: Artmann

Bei vier Gegenstimmen der SPD hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung die Erhöhung der Abwassergebühr von 1,45 auf 3,72 Euro pro Kubikmeter beschlossen. Hintergrund sind laut Verwaltung erhöhte Betriebskosten und die damit verbundene Steigerung der Zahlungen an den Zweckverband sowie eine Anhebung der Strom- und Personalkosten.

Doch es gibt auch Erfreuliches: Der Wasserpreis wird von 2,25 auf 1,96 Euro pro Kubikmeter gesenkt. Auch die Niederschlagswassergebühr fällt künftig deutlich niedriger aus. Sie beträgt 0,21 statt 0,44 Euro.

Das sagt der Rathauschef

Wie Bürgermeister Thomas Beer (CSU) zur Neuberechnung der Gebühren für Wasser und Abwasser feststellte, müssen diese Einrichtungen der Stadt per Gesetz kostendeckend arbeiten. Das Berechnungsmodell dafür sei über die Stadtgrenzen hinaus anerkannt. Bei den Gebühren im Schmutzwasserbereich sei das Defizit aus den letzten Jahren auf über eine Million Euro gestiegen und somit auszugleichen. Darin enthalten seien der Kanalunterhalt sowie die Kanalsanierungen unter anderem für das Baugebiet Brunnäcker II und der Münchshofener Straße.

In der Geltungsdauer der nun festgestellten Gebühren sind laut Beer hohe Summen für die Planung und Umsetzung zur Generalentwässerung der Stadt Teublitz zu stemmen. Auch die Abschreibungen erhöhten sich im Gegensatz zur vorherigen Kalkulation. All dies führte nun beim Schmutzwasser zu einer Gebührenerhöhung auf 3,72 Euro pro Kubikmeter.

Gegenläufiger Trend bei der Niederschlagswassergebühr

Bei der Niederschlagswassergebühr ergab sich indes eine Überdeckung aus der letzten Berechnung, da weniger Flächen versiegelt wurden als angenommen. Somit sinkt die Gebühr von 0,44 auf 0,21 Euro. Im Bereich der einmalig zu erhebenden Herstellungsbeiträge wurden auch die Grundstücks- und Geschossflächen aktualisiert. Für den Kalkulationszeitraum wurden alle Flächen mitaufgenommen, für die bereits „verdichtete Planungsabsichten“ bestehen, sowie geplante Investitionsmaßnahmen für die Jahre 2025 bis 2028.

Hier ergab sich bei der Grundstücksfläche eine Erhöhung von bisher 1,08 auf 1,14 Euro pro Quadratmeter. Bei der Geschossfläche geht der Beitrag von 10,85 auf 9,70 Euro pro Quadratmeter nach unten.

Auch die Erhöhung der Wassergebühren im letzten Kalkulationszeitraum brachte 2021 eine Überdeckung, welche die Unterdeckungen der folgenden Jahre laut Beer auffing. Die Unterdeckungen entstanden hauptsächlich durch erhöhte Personalkosten, den Sanierungsarbeiten der Wasserleitung der Münchshofener Straße und die gestiegenen Stromkosten. In den nächsten Jahren sind keine weiteren Sonderprojekte geplant. Daher verringert sich die Gebühr entsprechend von bisher 2,25 auf 1,96 Euro.

Weitere Neukalkulation

Im Bereich der einmalig zu erhebenden Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung wurden die Grundstücks- und Geschossflächen aktualisiert. Für den Kalkulationszeitraum wurden alle Flächen mitaufgenommen, für die bereits „verdichtete Planungsabsichten“ bestehen, sowie die geplanten Investitionsmaßnahmen für die Jahre 2025 bis 2028.

Hierbei ergaben sich für die Beiträge geringfügige Erhöhungen, die sich durch allgemeine Kostensteigerungen bei den Investitionen ergeben. Die Herstellungsbeiträge für die Grundstückfläche lagen bisher bei 1,38 Euro und steigen auf 1,48 Euro. Bei der Geschossfläche erhöht sich der Beitrag von 7,22 auf 7,72 Euro. Für beide Gebührenarten beträgt der Kalkulationszeitraum vier Jahre.

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