Um die Planung für die Haushalte für 2025 in Angriff nehmen zu können, müssen die Gemeinden die Hebesätze für die Grundsteuern A und B, auf der Basis der geänderten Anforderungen, bis spätestens 1. Januar als Satzung beschlossen haben. Einstimmig hat der Marktrat Schwarzhofen in seiner jüngsten Sitzung die neuen Sätze beschlossen: 390 Prozent bei der Grundsteuer A und 185 Prozent bei der Grundsteuer B.