Planung mit Unwägbarkeiten
Schwarzhofen senkt die Hebesätze für die Grundsteuern auf 390 und 185 Prozent

06.11.2024 | Stand 06.11.2024, 17:57 Uhr |
Ralf Gohlke

Um die Planung für die Haushalte für 2025 in Angriff nehmen zu können, müssen die Gemeinden die Hebesätze für die Grundsteuern A und B, auf der Basis der geänderten Anforderungen, bis spätestens 1. Januar als Satzung beschlossen haben. Einstimmig hat der Marktrat Schwarzhofen in seiner jüngsten Sitzung die neuen Sätze beschlossen: 390 Prozent bei der Grundsteuer A und 185 Prozent bei der Grundsteuer B.

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