Die Vorstellung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation der Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie der Friedhofsgebührensatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderates Schwarzach ausgiebig diskutiert.
Im Zuständigkeitsbereich der Kommune gibt es kirchliche Friedhöfe in Altfalter und Unterauerbach, der Friedhof in Schwarzach aber gehört der Gemeinde. Da die Kirche für ihre Friedhöfe weitaus weniger an Gebühren verlangt, war die Aufregung über mögliche neue Gebühren nach einer Gebührenkalkulation groß, teilweise wären diese fast verdoppelt worden.
Keine Veränderung seit 2012
Für ein Einzelgrab, das bisher 300 Euro Grabnutzungsgebühren gekostet hat, wäre der Preis auf 550 Euro angestiegen. Bürgermeister Franz Grabinger informierte, dass seit 2012 keine Veränderung der Gebühren mehr vorgenommen worden seien. VG-Verwaltungsleiterin Katrin Schwarz verwies darauf, dass zwar Gebühren erhoben werden müssen, diese aber nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht kostendeckend sein müssen.
Im Bereich Schwarzach belaufe sich die Zahl der Bestattungen nach den Erfahrungen vergangener Jahre auf kaum mehr als vier bis fünf in einem Jahr. Das bisherige Defizit betrug in der Vergangenheit zwischen 5000 und 8000 Euro pro Jahr. Mehrere Mitglieder des Gremiums verwiesen auf die schwierige finanzielle Lage der Gemeinde, deshalb müsse man auch bei den Friedhofsgebühren auf die Kostendeckung achten.
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Andere Gemeinderäte forderten, die Gebühren moderat zu erhöhen und nach einer Laufzeit von vier Jahren wieder neu festzulegen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass sich Bürger aus Schwarzach ehrenamtlich um die Anlagenpflege im Friedhof kümmern und bei Beerdigungen auch selbst die Reinigung des Leichenhauses übernehmen. Nach ausgiebiger Diskussion einige man sich mit einer Stimmenmehrheit von 7:5 darauf, die Friedhofsgebühren um 30 Prozent anzuheben. In Euro-Beträgen bedeutet dies (in Klammern die bisherigen Gebühren): Einzelgrab 390 Euro (300 Euro), Doppelgrab 780 Euro (600 Euro), Familiengrab 1170 Euro (900 Euro), Kindergrab 300 Euro (unverändert), Urnenerdgrab 780 Euro und Bestattung im Urnengarten 390 Euro.
Diese Nutzungsverträge haben bei Sargbestattungen eine Laufzeit von 15 Jahren, bei Urnenbestattungen von zehn Jahren. Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses wurde von 50 auf 75 Euro erhöht. Einstimmig verabschiedet wurde die neue Friedhofs- und Bestattungssatzung. Für Bestattungen im Urnengarten müssen spezielle Abdeckplatten von der Gemeinde erworben werden. Auf diesen Platten dürfen weder Blumenschmuck noch Grablichter stehen.
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Bürgermeister Franz Grabinger gab die Ergebnisse der Jahresrechnung 2023 bekannt, verwies aber darauf, dass diese erst noch vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft werden müssen. Der Gemeinderat genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben für 2023 wie folgt: Unterhalt von Hydranten 3823 Euro, Umlage an den Markt Schwarzenfeld für Kita Villa Kunterbunt 21803Euro, Stromverbrach der Straßenbeleuchtung 5327Euro, Unterhalt Pumpwerke 5125Euro, Zugmaschine 4396Euro.
Baum wird gefällt
Zustimmung gab es auch für das Fällen einer Linde am Dorfplatz in Unterauerbach. Ein entsprechender Antrag kam von einer Familie, deren Wohnhaus neben der Linde steht, die in den 90er Jahren gepflanzt wurde. Die Familie monierte den enormen Schattenwurf des Baumes und erklärte sich bereit, sich an den Kosten für eine Ersatzpflanzung zu beteiligen.
Bürgermeister Grabinger gab bekannt, dass das Kreisgartenamt festgestellt hat, dass Schädlingsbefall vorliege und der Baum deshalb nicht zukunftsfähig sei. Der Beschluss zur Fällung erfolgte einstimmig.
Grabinger informierte über die weiteren Planungen zur Errichtung einer neuen Kita, nachdem das Gremium dies aus finanziellen Gründen für heuer zurückgestellt hatte. Die Kinder aus dem Gemeindebereich werden weiterhin den bisherigen Kindergarten in Stulln besuchen.
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