Neunburg. Mit dem Beginn der Winterzeit steigt auch die Gefahr durch Glätte und Schneefall. Daher weist die Stadt Neunburg alle Straßenanlieger innerhalb der geschlossenen Ortschaften sowie entlang der Ortsdurchfahrten erneut auf ihre Pflicht zum Räumen und Streuen hin.
Gemäß der Satzung zur Reinhaltung öffentlicher Straßen und zur Sicherung der Gehbahnen im Winter sind alle Anlieger verpflichtet, die Gehwege entlang ihrer Grundstücke zu reinigen, bei Schneefall zu räumen und bei Schnee- sowie Eisglätte zu streuen. Diese Regelung gilt auch für unbebaute Grundstücke. Dadurch werde nicht...