Der Wackersdorfer Gemeinderat setzte bei seiner Sitzung am Mittwochabend die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B fest. Gegen eine Stimme beschloss das Gremium, dass ab dem Haushaltsjahr 2025 für die Grundsteuer A ein Hebesatz von 250 Prozent (wie bisher) gilt und für die Grundsteuer B der reduzierte Satz von 225 Prozent (bisher 280 Prozent).
Im ersten Moment schaut dies nach einer Reduzierung der Grundsteuern für die Bürger aus, ist es aber nicht. Während laut einer vorgelegten Berechnung bei der Grundsteuer A (A für „agrarisch“/ landwirtschaftliche Grundstücke) die Einnahmen für die Gemeinde von 13 397,20 Euro auf 7926,93 Euro sinken, erhält die Kommune aus der Grundsteuer B (baulich/Gebäude) ab 2025 Mehreinnahmen von 265 319,43 Euro. Wäre der Hebesatz von 280 Prozent bei der Grundsteuer B gleich geblieben, würde das für die Kommune eine Mehreinnahme von mehr als einer halben Million bedeuten. Hätte der Gemeinderat die tatsächlichen Einnahmen aus der Grundsteuer B mit 783 745,23 Euro auch für 2025 beibehalten, hätte der Hebesatz auf 170 Prozent reduziert werden müssen.
CSU-Rat stimmte dagegen
Gegen die Stimme von Gemeinderat Hans Roidl (CSU), dem die neuen Hebesätze zu hoch angesetzt waren und seiner Meinung nach neutral bleiben sollten, folgte der Gemeinderat mehrheitlich der Empfehlung des Finanzausschusses und setzte bei der Grundsteuer B einen Mittelwert (225 Prozent) für das Haushaltsjahr 2025 in der Hebesatzsatzung fest. Das bedeutet Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 1 049 064,66 Euro.
Bürgermeister Thomas Falter (CSU) erläuterte dazu, dass man die Hebesätze für das Jahr 2026 nochmals anschauen müsse. Es bestehe dahingehend noch Unsicherheit, dass rund 15 Prozent der Bescheide über den Grundsteuermessbetrag noch ausständig seien. Auch müsse man bei den Hebesätzen berücksichtigen, „wo man herkommt“. Denn die Gemeinde Wackersdorf habe seit langem und nach wie vor niedrige Hebesätze. Der Landkreisdurchschnitt bei der Grundsteuer B lag 2022 bei 348 Prozent, so Falter.
Kämmerer Daniel Fendl argumentierte weiter, dass bei der Grundsteuer seit mehr als 30 Jahren keine Anpassung erfolgt sei, trotz der enormen Wertsteigerung der Grundstücke. Zudem werde die Grundsteuer B nicht für alle Hausbesitzer teurer. Die Grundlage hierfür liege bereits in der Bewertung, das heißt die Höhe der Grundsteuer richtet sich auch nach den Bescheiden über den Grundsteuermessbetrag (Größe der Wohnflächen und Grundstücksgrößen).
Zu Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzung hatte das Gremium für den verstorbenen ehemaligen Rektor der Grund- und Mittelschule Wackersdorf, Ernst Gerd Furtwengler, eine Schweigeminute eingelegt.
Gedenken an vertorbenen Rektor
Ernst Gerd Furtwengler, der von 1994 bis 2000 Konrektor und von 2000 bis 2013 Rektor war, „hat herausragende Verdienste, insbesondere beim Neubau und der Sanierung der Schule“ errungen, sagte Falter.
Danach musste das Gremium einen Formfehler in der Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren korrigieren, den der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung festgestellt hat. Dazu war auch Stefan Bieramperl von der Kommunalberatung und Vermessung Stefan Bieramperl & Birgit Mühlbauer angereist, der für diesen Fehler verantwortlich ist und sich dafür auch vor dem Gremium mehrmals entschuldigte.
Änderungen bei Wasser- und Abwasser-Gebühren
Der Formfehler hat dazu geführt, dass eine Unterdeckung bei der Entwässerung im Nachkalkulationsraums 2019 bis 2023 von rund 600 000 Euro nicht vollständig berücksichtigt wurde. Der Gemeinderat beschloss nun, die Gebühr für die Entwässerungsanlage von 1,80 Euro auf 2,10 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagsgebühr von 0,12 Euro auf 0,14 Euro anzuheben. Diese Gebühren gelten ab 1. Januar 2025.
Bei der Kalkulation der Wassergebühren ging der Formfehler in die andere Richtung (Überdeckung), so dass der Gemeinderat den Gebührensatz von bisher 1,71 Euro auf 1,38 Euro reduzierte. Mit einer Beispielrechnung zeigte der Bürgermeister auf, dass bei einem Verbrauch von 150 Kubikmeter Wasser und einer befestigten Fläche von 260 Quadratmeter kein Nachteil (Abweichung 70 Cent) für den Bürger entstehe.
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