Prozessauftakt in Nürnberg
Mädchen mit Nacktbildern erpresst: Mann (33) wegen Missbrauchs über Snapchat vor Gericht

02.10.2024 | Stand 02.10.2024, 16:02 Uhr |

Ein 33-Jähriger aus Nürnberg steht seit Mittwoch unter anderem wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung über die Smartphone-App Snapchat vor Gericht. − Symbolbild: Daniel Karmann/dpa

Ein Mann soll sich per Smartphone-App als Mädchen ausgeben und so an Nacktbilder von jungen Mädchen und Frauen gelangt sein. Mit den Bildern erpresste er dann laut Anklage seine Chatpartnerinnen.

  

Ein 33-Jähriger aus Nürnberg steht seit Mittwoch unter anderem wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung über die Smartphone-App Snapchat vor Gericht. Der Mann soll sich laut Anklage 2023 über längere Zeit bei der App als Mädchen ausgegeben und so mit jungen Mädchen und Frauen in Kontakt getreten sein.

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Seinen Chatpartnerinnen soll er dabei etwa Bilder mit sexuell aufreizenden Posen einer bislang unbekannten Frau geschickt und sie aufgefordert haben, ihm Bilder in denselben Posen zu schicken. Als diese ihm solche Bilder von sich schickten, soll er die Bilder als Druckmittel genutzt haben, um die Frauen und Mädchen in einem Videotelefonat zu sexuellen Handlungen zu drängen. Eines der Mädchen war zu diesem Zeitpunkt zwölf Jahre alt. Nicht in allen Fällen kamen die von dem Mann Kontaktierten der Aufforderung nach.

Weitere Vorwürfe



Zudem soll sich der Angeklagte, der in einer physiotherapeutischen Praxis arbeitet, mehrfach an einer Patientin vergangen haben. Bei zwei Terminen soll der Deutsche die nur mit Unterwäsche bekleidete Patientin während der Behandlung ohne ihr Wissen auf Video aufgenommen haben. Die Aufnahmen haben laut Anklage eine Dauer von insgesamt rund 45 Minuten. Auch soll er sich der Frau in einem Fall so genähert haben, dass er ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzte.

Zu Prozessbeginn räumte der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Verteidiger vollumfänglich ein, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Strafkammer signalisierte daraufhin, dass sie sich eine Freiheitsstrafe von bis zu viereinhalb Jahren vorstellen könnte.

Beim zweiten Prozesstag am 14. Oktober könnten bereits Plädoyers und Urteil verkündet werden.

− dpa

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