Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat nach tödlichen Schüssen eines Polizisten auf einen psychisch auffälligen Mann das Ermittlungsverfahren gegen den Beamten eingestellt. Die Schüsse seien durch Nothilfe gerechtfertigt gewesen, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. Es liege kein strafbares Verhalten vor.
Eine Nachbarin hatte demnach am 2. November die Polizei nach Hilferufen einer Frau verständigt. In der Wohnung hielt der als psychisch auffällig bekannte Wohnungsinhaber der auf dem Boden liegenden Frau ein Küchenmesser an den Hals. Trotz mehrfacher Aufforderung und der Androhung des Schusswaffengebrauchs habe der Mann das Messer nicht abgelegt und angekündigt, die Frau „mitzunehmen“.
Das könnte Sie auch interessieren: So viele Tote durch Polizeischüsse in Bayern wie seit 1997 nicht mehr
Drei Schüsse in Oberkörper
Ein Polizist habe daraufhin dreimal auf den Oberkörper des Manns geschossen und diesen tödlich verletzt. Die Frau blieb unversehrt. Der Ablauf des Tatgeschehens sei von Polizisten, der geschädigten Frau und Nachbarn bestätigt worden. Der Staatsanwaltschaft zufolge mussten die Beamten deshalb von akuter Lebensgefahr der Frau ausgehen.
− afp
Artikel kommentieren