Vorbehaltlich der Zustimmung des Zweckverbands, kann ab dem 1. Januar 2024 der Klärschlamm der Kläranlagen von Ebermannsdorf und Pittersberg über den ZTKS getrocknet und dann thermisch verwertet werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Zweckverbands, kann ab dem 1. Januar 2024 der Klärschlamm der Kläranlagen von Ebermannsdorf und Pittersberg über den ZTKS getrocknet und dann thermisch verwertet werden.
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