Anzeigen gegen zwei Brüder
Suche nach lost places: Abenteuer in der Maxhütte in Sulzbach-Rosenberg wird teuer

07.01.2025 |

Unberechtigt sind zwei Männer aus Baden-Württemberg in die Maxhütte in Sulzbach-Rosenberg eingedrungen. Symbolbild: Armin Weigel, dpa

In den sozialen Medien hat sich in den vergangenen Jahren der Trend entwickelt, so genannte „lost places“ oder auch „vergessene Orte“ aufzuspüren, zu fotografieren und darüber zu berichten. Das wollten offensichtlich auch zwei Brüder aus Baden-Württemberg, die am Dreikönigstag im Maxhüttengelände in Sulzbach-Rosenberg waren. Nun haben sie Strafanzeigen am Hals.

Die oft sehr alten und beeindruckenden „lost palaces“ setzen natürlich auch voraus, dass die Bauwerke verlassen, unbewohnt bzw. nicht mehr genutzt werden. Selbst unter diesen Voraussetzungen muss das Einverständnis des Eigentümers vorliegen, um nicht strafrechtlich belangt zu werden, schreibt die Polizei Sulzbach-Rosenberg im Pressebericht.

Das haben am 6. Januar zwei Brüder aus Baden-Württemberg erfahren müssen. Die beiden Männer sind demnach auf das Gelände der ehemaligen Maxhütte in Sulzbach-Rosenberg eingedrungen, ein Nachnutzer hat sie dabei beobachtet. Zwar waren an diesem Tag die Sternsinger unterwegs, aber er habe folgerichtig festgestellt, dass sich nicht die Heiligen Drei Könige verlaufen hatten, schreibt die Polizei im Pressebericht.

Der Nachnutzer sprach die 34 und 31 Jahre alten Brüder an. Die Männer wirkten ziemlich überrascht und sagten, sie hätten das Gelände erkunden wollen. Die bereits verständigte Polizei stellte abschließend die Personalien fest und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs ein.

Da das Betreten des ehemaligen Werksgeländes der Maxhütte aufgrund von vielen Gefahrenstellen nicht ungefährlich ist, stellte die Maxhütte Verwertungs- und Verwaltungs-GmbH Strafanträge gegen beide Abenteurer – auch, um weitere Nachahmer fernzuhalten. Somit könnte für die beiden Brüder der Ausflug nach Bayern ziemlich teuer werden, denn für Hausfriedensbruch sieht das Gesetz eine Geldstrafe und in schwerwiegenden Fällen sogar eine Freiheitsstrafe vor, berichtete die Polizeiinspektion.

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