In Regensburg sollen rund 3000 Menschen von hohen Parkgebühren für eine Fläche bei den Arcaden betroffen sein. Ein Anwalt und „Park & Collect“ sagen, was man nun tun kann.
Anwalt Philipp Pruy rät Betroffenen, die schon bezahlt haben, die Kosten zurückzufordern, die Erfolgsaussichten hierfür seien durchaus positiv. Auch die Anwaltskosten für die Forderungsabwehr gegenüber Park & Collect könne man Schadensersatz gegen den Auftraggeber der unberechtigten Abmahnung geltend machen. Die Firma Park & Collect selbst sagt dazu: „Allen, die seit 1. April gemeldet wurden, raten wir, gegen ihn Strafanzeige zu erstatten und von ihm das unberechtigt vereinnahmte und bereits an ihn ausgezahlte Parkentgelt zurückzufordern.“ Gemäß den Geschäftsbedingungen sei der Gastronom für alle Schäden schadenersatzpflichtig, so Park & Collect. Gegenüber der MZ verteidigt das Unternehmen sein Vorgehen. Zahle ein Falschparker den Vergleichsbetrag, der im ersten Schreiben gefordert wird, sei die Sache erledigt. Dann bekomme er kein Anwaltsschreiben. Werde allerdings nicht gezahlt oder der Vergleich schriftlich abgelehnt, werde der Falschparker von der Anwaltskanzlei wegen Wiederholungsgefahr in Anspruch genommen. Die Kosten für die Kanzlei berechneten sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwälten.
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