Rechtsanspruch: Ab August 2026 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf achtstündige Betreuung an Werktagen und in den Ferien – außer während einer vierwöchigen Schließzeit. In den darauffolgenden Jahren wird dieser Anspruch um jeweils eine Klassenstufe erweitert.Elternbefragung: Diese und die aktuellen Betreuungszahlen helfen der Stadt, ein Hort-Ausbauziel abzuleiten. In der Sitzungsvorlage für den Bildungsausschuss am Donnerstag schlägt Referentin Sabine Kellner-Mayrhofer vor, dass bei der Grundschulkind-Betreuung ein Ausbauziel von bis zu 90 Prozent angestrebt werden solle....