Japanischer Schnurbaum
Ein fast 100 Jahre altes Naturschutzdenkmal: Japanischer Baum blüht in Prüfening

31.07.2024 | Stand 31.07.2024, 14:36 Uhr |
Tino Lex

Erika Hangkofer vor ihrem japanischen Schnurbaum in Regensburg-Prüfening Fotos: Tino Lex

Mit einer Höhe von geschätzten 25 Metern und großzügigen ausladenden Ästen ist der blühende Baum in Regensburg schon von weitem zu sehen. Und er hat eine weitere Besonderheit – er blüht nur alle drei bis vier Jahre.

Japanischer Schnurbaum? Schon mal etwas davon gehört? Nicht schlimm, denn die meisten Menschen verwechseln den Schnurbaum mit hiesigen Akazien-Bäumen. Doch wenn er einmal blüht, dann unterscheidet er sich von den anderen Bäumen. Dies geschieht allerdings nur alle drei bis vier Jahre.

Sozusagen ein besonderes Naturschauspiel, dass derzeit im Garten von Erika Hangkofer und ihrem Mann Erwin zu sehen ist. Mit einer Höhe von geschätzten 25 Metern und überaus großzügigen ausladenden Ästen ist der blühende Baum von der Autobahnausfahrt Prüfening bestens zu erkennen.

„Mein Mann und ich haben gar nicht gewusst, dass dies ein japanischer Schnurbaum ist. Wir hatten ihn mit einer besonderen Akazie verwechselt. Doch jetzt, wo er wieder blüht, sollte man das den Lesern ihrer Zeitung nicht vorenthalten“, so die überaus rüstige 92-Jährige, der man ihr Alter wirklich nicht ansieht. Für den Fotografen holt sie schnell noch den 50 Jahre alten Sonnenhut aus dem Schrank und schon ist sie bestens gerüstet für das Foto mit dem Baum.

Kräftig zugelegt

Bereits vor 13 Jahren wurde der Schnurbaum von der Stadt Regensburg als Naturschutzdenkmal eingeordnet. Man schätzte das Alter damals auf 80 Jahre, der Stammumfang wies 2011 4,20 Meter auf. Die Krone maß rund 20 Meter. Heute dürfte der japanische Schnurbaum nochmals kräftig zugelegt haben. Die Besonderheit: Dieser Baum nimmt mehr Kohlendioxid auf als andere Bäume und produziert dadurch auch viel mehr Sauerstoff. Deshalb ist dieser Baum auch so schützenswert.

„Aufgrund seiner hervorragenden Schönheit, seines Alters“, hieß es in dem Schreiben der Stadt, sei es verboten ihn zu fällen, zu beschneiden oder Schilder anzubringen oder ähnliches. „Das würden wir niemals tun“, versichert Erika Hangkofer glaubhaft.

Ein seltener Anblick

Unter Androhung einer Strafe von bis zu 50000 Euro sind Zuwiderhandlungen nach Artikel 52 Abs 1 Nr.6 des Bayerischen Naturschutz-Gesetzes zu ahnden. Soll heißen: Wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach §5 Abs 2 dieser Verordnung nicht nachkommt, kann bestraft werden.

Davon ist aber Erika Hangkofer weit entfernt. Sie liebt ihren Schnurbaum und kann sich gerade jetzt, wo er in voller Pracht blüht, jeden Tag an ihm erfreuen. Ihres Wissens befinden sich im Stadtgebiet Regensburg gerade einmal drei dieser wunderschönen Bäume, deren Laubblätter gefiedert sind und einer Robinie ähneln. Bis zu 25 Zentimeter können diese Blätter groß werden. Gerade jetzt kann man die kleinen gelblichen Schmetterlingsblüten sehen. Sie wachsen in aufrechtstehenden Rispen, die bis zu 30 Zentimeter groß werden können – aber eben leider nur alle drei bis vier Jahre.

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