Regensburg . Am Donnerstagvormittag kontrollierte eine Bundespolizeistreife einen 48-jährigen Deutschen in der Bahnhofshalle. Beim Abgleich der Personalien mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Der Deutsche war durch das Amtsgericht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen Bandendiebstahls und mehrerer Einbrüche verurteilt worden. Des Weiteren war von der Justiz die Einziehung von Wertersatz in Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrages angeordnet worden.