Es bleibt dabei: Auf öffentlichem Grund liegende Freisitze in Regensburg dürfen nicht beheizt werden. Ein Anlauf zur Liberalisierung dieser Regel war vergeblich.
Es bleibt dabei: Auf öffentlichem Grund liegende Freisitze in Regensburg dürfen nicht beheizt werden. Ein Anlauf zur Liberalisierung dieser Regel war vergeblich.
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