Drogen: Der Handel mit und die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird den drei Männern aus Regensburg und dem Raum Kelheim vorgeworfen. Darauf stehen laut Gesetz mindestens zwei Jahre Gefängnis. Sollte ihnen bandenmäßiges Vorgehen nachgewiesen werden können, drohen nicht unter fünf Jahre.
Waffen: Das gewerbsmäßige Handeltreiben mit Schusswaffen wird in Deutschland mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet. Je mehr Deals nachgewiesen werden können, umso höher fällt die Einzelstrafe aus. Mit den Drogengeschäften dürfte es um eine erhebliche Gesamtstrafe für die Männer gehen.