Ein junger Mann telefoniert per Video mit seiner Mutter, als er im Herbst aus dem Nichts von der Steinernen Brücke gestoßen wird. Der Angreifer aus Amberg zeigt danach den Hitlergruß – nun ist der Prozess zu Ende gegangen.
Der Fall sorgte für Aufsehen: Am 13. Oktober stürzt ein junger Syrer in Regensburg von der Steinernen Brücke, wird dabei schwer verletzt. Dem Mann, der ihn völlig überraschend angriff und von der Brüstung des Regensburger Wahrzeichens stieß, unterstellte die Staatsanwaltschaft „ausländerfeindliche Gesinnung“ als Motiv.
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Die Anklage ging jedoch auch davon aus, dass der 29-Jährige schuldunfähig war – so hatte es ein psychiatrischer Gutachter festgestellt. Der Beschuldigte leidet seit vielen Jahren an psychischen Störungen, fiel mehrfach aber auch mit Hitlergruß und klar rechtsradikalem Tendenzen auf. Im Verfahren vor dem Landgericht ging es aber vor allem um die Frage, ob der Deutsche für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Das hat das Regensburger Schwurgericht nun entschieden: Der Mann aus Amberg wird dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen. Statt des Mordversuchs sahen die Richter in der Tat versuchten Totschlag. Damit schloss die Kammer Ausländerfeindlichkeit (niedriger Beweggrund) als leitendes Motiv aus. Auch das zweite Mordmerkmal, Heimtücke, wurde verneint. Bereits vor den Plädoyers hatte das Gericht dazu einen entsprechenden rechtlichen Hinweis erteilt.
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Am Ergebnis ändert die gerichtliche Bewertung des Falls für den 29-Jährigen nicht sehr viel: Er ist seit seiner Festnahme auf der Steinernen Brücke im Bezirkskrankenhaus in Regensburg untergebracht. Nun ordnete das Schwurgericht an, dass er auf zunächst unbestimmte Zeit dort bleiben muss. Langfristige Therapien für die bipolare affektive Störung , an der er leidet, und in Kombination mit seiner Drogensucht können damit aber beginnen.
Wir berichten von der Urteilsbegründung ausführlich nach.
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