Tatvorwurf: Mord
Nach Blutbad am Regensburger BKH: Generalstaatsanwaltschaft erhebt Anklage

13.09.2024 | Stand 13.09.2024, 17:49 Uhr |

Riesiger Polizeieinsatz nach der Tat auf dem Klinikgelände. Die Messerattacke am 26. November 2023 rief bundesweit Entsetzen hervor. Foto: Baumgarten/Archiv

Am 26. Oktober jährt sich die unfassbare Attacke zum ersten Mal. Ein Siebenjähriger starb, weil ein damals 14-jähriger Patient der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Bezirksklinikum Regensburg seine Gewaltfantasien bis in die letzte Konsequenz auslebte. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen den inzwischen 15-jährigen Tatverdächtigen erhoben.

  

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Ihm wird „aufgrund der Verwirklichung der Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe der Tatvorwurf des Mordes sowie versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen“ zur Last gelegt, heißt es in der Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft. Schuldunfähig sei der Tatverdächtige nicht.

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Die Anklageschrift geht, den Angaben der Generalstaatsanwaltschaft zufolge, von folgendem Tatverdacht aus: Der Angeschuldigte war wegen einer erheblichen Selbst- und Fremdgefährdung in einer geschlossenen Abteilung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Bezirkskrankenhauses Regensburg untergebracht. Im Laufe dieser Unterbringung habe er unbemerkt den Plan gefasst, seine Tötungsfantasien in Form eines Angriffs mit Messern in die Tat umzusetzen.

Am Tattag soll er auf dem Klinikgelände zunächst in der Schule für Kranke auf einen Lehrer eingestochen und ihn schwer verletzt haben. Danach habe sich der Angeschuldigte in das nahe gelegene Gebäude der Tagesklinik begeben. Dort soll er ebenfalls unvermittelt und ohne Vorwarnung mehrfach auf das siebenjährige Kind eingestochen haben, welches in der Folge an seinen Verletzungen verstarb. Der weitere Geschädigte, ein Erzieher und Pfleger, welcher versucht haben soll, den Angeschuldigten zu entwaffnen, erlitt dabei ebenfalls multiple Verletzungen.

Nun, mehr als ein dreiviertel Jahr nach dem Gewaltakt, hat die Generalstaatsanwaltschaft in München Anklage zum Landgericht Weiden erhoben.

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