Anwalt geht in Berufung
Regensburger versuchte 29.000 Euro Falschgeld zu verkaufen – Doch die Polizei bekam Wind davon

22.02.2024 | Stand 22.02.2024, 11:26 Uhr |

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Philipp Pruy, Fachanwalt für Straf- und Migrationsrecht. Foto: Philip Hell

Das Geld war falsch, die Vorwürfe dafür umso realer: Ein 25-Jähriger nahm am Mittwochvormittag vor Amtsrichterin Cornelia Blankenhorn Platz. Der Vorwurf: Geldfälschung.

Der Tunesier, der zum damaligen Zeitpunkt in einer Flüchtlingsunterkunft in Regensburg gelebt hat, soll laut Anklage Anfang Juli vergangenen Jahres versucht haben, rund 29000 Euro an einen anderen zu verkaufen. Der Haken an der Sache: Das Geld war nicht echt. Es soll sich um Scheine gehandelt haben, die auch als Filmrequisiten dienen. Im Internet gibt es täuschend echte Geldscheine für einen vergleichsweise geringen Betrag zu kaufen. Die 29000 Euro stückelte der Angeklagte, um sie zu verkaufen. Zu dem Geschäft kam es allerdings nie. Als er das Falschgeld in einer Straße unweit der Uni an einen anderen übergeben wollte, schritt die Polizei ein. Die Beamten scheinen also schon im Vorhinein Wind von der Sache bekommen zu haben.

Es droht mindestens ein Jahr Haft



Die Anklage warf dem 25-Jährigen Geldfälschung vor. Dafür droht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Er wurde nach der Tat festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft. Diese wurde zeitweise unterbrochen, um andere Ersatzfreiheitsstrafen zu verbüßen. Der Angeklagte hatte folglich noch mehr auf dem Kerbholz.

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Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Strafverteidiger Philipp Pruy forderte zwei Jahre Haft auf Bewährung für seinen Mandanten. Richterin Blankenhorn verurteilte den 25-Jährigen zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Anwalt Philipp Pruy kündigte an, Berufung einzulegen.

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