So viele wie nie
Rekordzahlen bei der Briefwahl in Stadt und Landkreis Regensburg

28.09.2023 | Stand 28.09.2023, 19:00 Uhr

Die Stimmzettel für die Landtagswahl im Wahlkreis Regensburg-Stadt: Der große Zettel ist für die Zweitstimme, mit der man eine Partei wählt, der kleine für die Wahl des Direktkandidaten. Fotos: Eckl/Manssen

Noch nie haben so viele Wähler in Stadt und Landkreis beschlossen, zuhause zu wählen. Die Zahlen belegen bereits jetzt einen Rekord. Doch ein Verfassungsrechtler warnt auch vor den Gefahren der Briefwahl.

Schon jetzt ist klar: Diese Wahl wird einen Rekord reißen. Bei der letzten Landtagswahl 2018 hatten im Stimmkreis Regensburg-Stadt noch knapp 29000 Stimmberechtigte die Briefwahlunterlagen angefordert. Bereits jetzt, knapp zwei Wochen vor der Wahl, sind es bei dieser Wahl schon mehr als 37000.

Noch deutlicher ist das Votum des Wahlvolks im Stimmkreis Regensburg-Land, statt an der Wahlurne von zuhause aus zu wählen. 2018 entschieden sich 36000 Wähler für die Briefwahl, diesmal sind es etwa 53000. Der Wahlkreis Regensburg-Land entspricht den Gemeinden im Landkreis außer Wenzenbach, Pentling und Lappersdorf, die dem Wahlkreis Regensburg-Stadt zugeschlagen sind.

Bislang kaum Beschwerden

Die hohe Zahl an Briefwählern spricht auch für eine voraussichtlich hohe Wahlbeteiligung beim Urnengang am 8.Oktober. Aber: Die Briefwahl birgt auch Probleme. In der Stadt wurde bekannt, dass aufgrund eines Druckerstaus zumindest zwölf Wähler ihre Wahlunterlagen doppelt erhalten haben. „Für die Betroffenen hatte das jedoch keine Folgen: Da die doppelt versandten Wahlunterlagen dieselbe Wahlscheinnummer tragen, konnte eine Doppelwahl kategorisch ausgeschlossen werden“, sagte dazu Stadtsprecherin Juliane von Roenne-Styra. Weitere Probleme seien der Stadt aktuell nicht bekannt. Auch im Landkreis habe man bislang noch keine Probleme gemeldet bekommen.

Dabei kam es in der Oberpfalz zu Problemen bei der Briefwahl: Statt der Direktkandidaten im Stimmkreis Weiden fanden mindestens zehn Briefwähler die Namen der Direktkandidaten im benachbarten Stimmkreis Tirschenreuth auf ihrer Liste. Immer wieder vermuten Briefwähler, sie hätten von ihrer Gemeinde im Landkreis ebenfalls die Unterlagen aus der Stadt bekommen. Statt der Kandidaten für den Wahlkreis Land – etwa Patrick Grossmann (CSU), Merten Niebelschütz (Grüne), Tobias Gotthardt (Freie Wähler) oder Matthias Jobst (SPD) – fanden sie die Kandidaten für die Stadt, also Jürgen Eberwein (CSU), Sebastian Koch (SPD), Jürgen Mistol (Grüne) und die anderen Stadt-Kandidaten auf ihrer Liste. Das Problem: Der Zuschnitt der beiden Wahlkreise ist für die Wähler mitunter verwirrend, so steht mit Koch ein Bürgermeister aus dem Landkreis auf der Liste der Stadt. Dem Landratsamt sind solche Fälle nicht bekannt, der Stadt auch nicht. Also alles gut?

Der Verfassungsrechtler Gerrit Manssen von der Uni Regensburg sagt, dass vieles für die Briefwahl spricht: zum Beispiel der Grundsatz von der „Allgemeinheit der Wahl“. Damit ist gemeint, dass grundsätzlich alle Bürger bei der Ausübung ihres Wahlrechts gleiche Rechte besitzen. Aber: „Es fehlt bei der Briefwahl die öffentliche Kontrolle der freien und geheimen Wahlentscheidung“, sagt der Jura-Professor. „Dadurch besteht eine höhere Missbrauchsgefahr.“ Das Bundesverfassungsgericht habe Bedenken gegen die Briefwahl formuliert, „die bisherigen gesetzlichen Regelungen aber bisher nicht für verfassungswidrig erklärt“, sagt der Jurist.

Besser Brief- als keine Wahl

„Ob das so bleibt, ist abzuwarten.“ Denn angesichts der steigenden Zahl von Briefwählern wird die Frage danach, ob die Briefwahl auch wirklich den demokratischen Grundsätzen entspricht und nicht Manipulation Tür und Tor öffnet, immer drängender. „Aber besser eine Briefwahl als eine noch geringere Wahlbeteiligung“, sagt Manssen.

Von der Wahl ausgeschlossen zu werden, ist ohnehin nur sehr schwer möglich. Im Prinzip ist das nur bei bestimmten Straftaten und nach einem Richterspruch der Fall. Das bedeutet naturgemäß auch, dass beispielsweise etwa bettlägerige, aber wahlberechtigte Bürger ihre Stimme abgeben können. Ob sie das auch selbst tun und das Wahlgeheimnis beispielsweise gewahrt bleibt, lässt sich naturgemäß schwer kontrollieren. Ob sich im Briefwahl-Kuvert die richtigen Wahlunterlagen befinden, das kann im Prinzip nur der jeweilige Wähler selbst kontrollieren. Ein Abgleich mit den öffentlich bekannten Kandidaten wäre sicher sinnvoll.