Im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle eines Hotels im Regensburger Stadtgebiet im Januar wurde eine georgische Staatsangehörige ohne Aufenthaltstitel bei der Ausführung von Reinigungsarbeiten angetroffen.
Die anschließenden Ermittlungen des Regensburger Zolls ergaben, dass die Beschuldigte bereits im November 2022 nach Deutschland eingereist war. Ihr Asylantrag wurde jedoch abgelehnt.
Trotzdem begann sie Ende August 2023 als Reinigungskraft zu arbeiten. Die Beschuldigte gab im Rahmen der weiteren Ermittlungen an, sich der Rechtswidrigkeit ihres Handelns auch bewusst gewesen zu sein. Folglich handelte sie vorsätzlich, teilte das Hauptzollamt in Regensburg mit.
Aufgrund des unerlaubten Aufenthalts und der illegalen Arbeit verhängte die zuständige Staatsanwaltschaft in Regensburg eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen je 35 Euro. Die Gesamtstrafe beträgt somit insgesamt 4.200 Euro. Auch gegen den Arbeitgeber ermittelt der Zoll aktuell wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt.
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