Intensivtäter in Regensburg
Serienrandalierer aus Tunesien sorgte für Großeinsatz an der Steinernen – Jetzt muss er in Haft

30.09.2024 | Stand 30.09.2024, 18:36 Uhr |

Gewalttat: Der Großeinsatz im April zog zahlreiche Blicke auf sich. Foto: Andreas Loscher, Archiv

Er ist ein Intensivtäter, wie er im Buche steht: Am Montag musste sich ein 32-jähriger Tunesier vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten, weil er innerhalb von nur wenigen Tagen mehrfach ausrastete.

  

Die Tatserie begann laut Anklage an einem Samstagabend auf der Jahninsel. Aus dem Nichts soll er auf einen Mann eingeschlagen haben, der dadurch ohnmächtig wurde. Die Folge: ein Großeinsatz, der von zahlreichen Schaulustigen begleitet wurde. Als die Polizei anrückte, wehrte sich der Tunesier. Eine Polizistin beschrieb ihn am Montag als höchst aggressiv.

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Nur zwei Tage später hielt der 32-Jährige laut Anklage einem anderen Flüchtling in der Asylunterkunft ein Messer an den Hals. Später schnitt der Angeklagte seinem Mitbewohner noch in die Hand.

Tunesier greift junge Mutter in Regensburg an



Wiederum wenige Tage darauf tickte der Tunesier innerhalb weniger Stunden gleich dreimal aus. An der Donau geriet er mit einer jungen Mutter in Streit. Vor den Augen ihrer fünfjährigen Tochter griff der Tunesier die Frau an. Keine zwei Stunden später schlug der Angeklagte einem Mitbewohner in der Flüchtlingsunterkunft auf die Nase. Nicht einmal eine Stunde darauf attackierte er einen anderen Mitbewohner massiv mit Fäusten und Füßen.

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Zehn Tage nach dem Vorfall an der Jahninsel ging der Tunesier mit einem 30 Zentimeter langen Messer bewaffnet in das Zimmer eines Mitbewohners. Mit dem Griff der Waffe schlug er sein Opfer. Später fügte er einem anderen Flüchtling eine tiefe Wunde an der Hand zu.

Den Prozess verfolgte der Angeklagte neben seinem Verteidiger Maximilian Keser meist nach vorne gebeugt und apathisch ins Leere starrend. Er legte kein Geständnis ab.

Angeklagter muss in Haft



Schlussendlich verurteilte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Blankenhorn den Tunesier zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Die Taten seien nicht nachvollziehbar, so Blankenhorn in ihrer Begründung. Insbesondere der Vorfall an der Jahninsel sorge für Verunsicherung in der Bevölkerung. Sie sehe beim Angeklagten nach wie vor die Gefahr neuer Straftaten. „Das Aggressionspotenzial ist weiter da.“

Der Angeklagte kündigte an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

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