Der Ex-Verfassungsrichter Udo Steiner aus Regensburg diskutierte auf der Fürstin Gloria mit Ex-Bundestagspräsident Norbert Lammert über das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht. Für beides gab es viel Lob der „Elder Statesmen“, doch am Ende stand auch die Frage im Raum: Was, wenn das Gericht Politik macht?
Eine hoch intellektuelle Debatte über die Schönheit des Rechts, die Tiefe und Humanität des Grundgesetzes und den Wert der Demokratie: Das war es, was der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert und der Ex-Bundesverfassungsrichter Udo Steiner dem Publikum am Freitagabend präsentierten Am Tag genau vor 75 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft. Für den 24. Mai 2024 lud CSU-Bundestagsabgeordneter Peter Aumer auf die Fürstin Gloria. Mit dem Panorama von Steinerner Brücke und Dom, die Donau rauschte vorbei, breiteten die beiden ehemals führenden Mitglieder eines Verfassungsorgans ihre Thesen aus.
„Andere feierten lauter“
In einem Eingangsvortrag stellte Lammert fest, dass zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes keine rechte Festtagsstimmung aufkommen mag. Für ihn sei das keine schlechte Nachricht. „Es gab Systeme, die deutlich schlechter waren und lauter gefeiert worden sind“, gab er zu Recht zu bedenken. Der Demokratie auf deutschem Boden sind drei politische Systeme vorangegangen, die zusammen keine 75 Jahre wurden: Weder das Kaiserreich, noch die schwache Weimarer Demokratie, die einerseits an der unerbittlichen Zerstrittenheit der Demokraten untereinander, letztlich aber auch an den Wahlentscheidungen der Bürger für die Extreme untergegangen sei. Das „tausendjährige Reich“ dauerte gottlob nur zwölf Jahre und hinterließ das Land und den Kontinent in Schutt und Asche. Lammert: „Politische Systeme sind sterblich, sie stehen nicht unter Denkmalschutz.“
Das könnte Sie auch interessieren: „Auch Sitzblockaden sind geschützt“: Regensburger Jura-Professor über Letzte Generation
Dann zeichnete Lammert die Weltlinien nach: 1989 fielen die autoritären Regime des Ostblocks wie Dominosteine, der japanisch-amerikanische Historiker Francis Fukuyama postulierte gar das „Ende der Geschichte“. Heute lebten nur acht Prozent der Weltbevölkerung in funktionierenden Demokratien und „alle Fragen, die 1989 geklärt schienen, stehen heute wieder auf der Tagesordnung“. Längst nehme China eine zentrale Rolle in der Welt ein. Und wenn man Konrad Adenauer gesagt hätte, dass die älteste Demokratie der Welt „einen Vollidioten ins Amt gewählt“ habe – Donald Trump –, er hätte es wohl nicht geglaubt. Sein Fazit: „Heute scheitern Demokratien durch Wahlen.“ Sein zentraler Satz des Abends: „Den Deutschen ist in ihrer Geschichte so manches eingefallen, aber selten so Gescheites wie das Grundgesetz.“
An Grundrechte gebunden
Im früheren Bundesverfassungsrichter Udo Steiner, der für den Auftritt auf der Fürstin Gloria sogar das Spiel seines geliebten Jahn Regensburg verpasste, fand Lammert damit natürlich einen Kampfgefährten. Steiner betonte die Unabhängigkeit der Richter: „Wir sitzen nicht in Berlin, sondern in Karlsruhe – diese Distanz tut gut“, sagte Steiner. „Alle Staatsgewalt, alle Richter, alle Gerichte, auch die Gesetzgeber sind an die Grundrechte gebunden“, legte der Jurist die Besonderheit des Grundgesetzes dar. „Das ist weltweit einmalig.“ Das Bundesverfassungsgericht sei „Kontrolleur des Gesetzgebers“. Das aber auszulegen sei schwierig, „weil wir die Grenze nicht kennen, wie weit die Kontrollbefugnis geht“. Das sei immer wieder Gegenstand von Diskussionen.
Vielleicht interessiert Sie auch das: Ein Hüter der Verfassung wird 80 Jahre
Genau da aber sprach der Jurist ein Thema an, das viele umtreibt: Was, wenn der Wille des Souveräns Wahlvolk von ihren Repräsentanten in Regierung und Parlament nicht umgesetzt werden kann, weil das Verfassungsgericht Politik macht? Beispiele gibt es dafür einige: Das Klimaurteil etwa legt fest, dass die Bundesregierung ihr politisches Handeln in Sachen Klimaschutz auch an zukünftigen Generationen ausrichten muss. Das Gericht verpflichtete die Politik also zur Klimaschutzpolitik, ohne die Frage zu klären, wer das dann bezahlen soll. Zweites Beispiel: 2012 legten die Karlsruher Richter fest, dass auch abgelehnte Asylbewerber ein Recht auf Leistungen auf Grundlage des Existenzminimums haben. Ist das noch Auslegung des Grundgesetzes, oder schon Regierungshandeln?
Lammert erinnerte daran, dass das Grundgesetz seit 1949 insgesamt 70 mal geändert wurde, Steiner sagte, es sei heute doppelt so lang. Auch Lammert hat Probleme mit Entscheidungen des Gerichts: Er nannte die Sterbehilfe. Man kann durchaus die Frage stellen, ob es rechtsstaatlich sauber ist, wenn ein Verfassungsgericht die Entscheidung einschränkt, die unabhängig und demokratisch gewählte Parlamentarier doch treffen sollten. Und doch: Das bestehende System sei das beste, das es bisher auf deutschem Boden gegeben habe.
Artikel kommentieren