Auf dem Prüfstand
Zwischen Klimaschutz und Bürokratieabbau – Regensburger Satzung gegen steinige Vorgärten steht auf der Kippe

11.09.2024 | Stand 11.09.2024, 17:00 Uhr |
Lilly Mantel

Der Zaun darf nur 1,20 Meter hoch sein und eine Schwarz-Pappel im Vorgarten ist tabu. Bei der Gestaltung der eigenen Freiflächen, Dächer, Fassaden und Vorgärten sind der Kreativität Grenzen gesetzt. Denn die Freiflächengestaltungssatzung schreibt seit Februar 2020 genau vor, wie die Regensburger ihre Dächer begrünen und auf wie viel Quadratmeter sie wie viele und welche Bäume pflanzen dürfen. Doch nun steht die Satzung auf der Kippe.

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