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Außenansicht Tödliches Gift für die Demokratie

Das Gedenken an die Opfer des Anschlags von Hanau mahnt: Rassistischer Hass beginnt viel früher. Dagegen braucht es Lösungen.
Bernhard Franke, Jurist

17. Februar 2021 16:17 Uhr
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Bernhard Franke, Jurist
Bernhard Franke, Jurist Foto: Ingo Heine/ADS/Ingo Heine/ADS

Regensburg.Ein Mann steigt in den Bus. Der Fahrer schreit ihn an: „Geh weg von mir, Affe!“, und verweigert die Mitnahme. Eine Straßenbaufirma sagt einem muslimischen Bewerber ab und rät ihm, „dem Islam abzuschwören“. Eine Frau möchte im Supermarkt eine falsch abgerechnete Ware deklarieren. Die Kassiererin beschimpft sie, sie solle „zurück nach China“. Einige aktuelle Beispiele aus der juristischen Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie stehen für viele ähnliche Fälle: Allein 2020 nahmen die Anfragen zu rassistischer Diskriminierung um mehr als 70 Prozent zu.

Rassismus beginnt im Alltag

Wenn wir am 19. Februar der Opfer des Anschlags von Hanau gedenken, erinnern wir uns auch: In einem Attentat findet Rassismus seinen entsetzlichsten Ausdruck. Rassistischer Hass beginnt jedoch früher. Wenn jemand aus rassistischen Gründen einen Job oder eine Wohnung nicht erhält, wenn am Arbeitsplatz gemobbt wird. Gewalt beginnt auch mit der Selbstverständlichkeit, mit der manche meinen, sich diskriminierend verhalten und äußern zu dürfen – in Talkshows, in Bundestagsdebatten, im Kollegenkreis.

Wir müssen uns immer wieder bewusst machen: Rassismus ist für viele Menschen eine alltägliche Erfahrung. Was sie erleben, ist ernst zu nehmen. Sie brauchen deutlich mehr Unterstützung von Anfang an – etwa durch Beratungsangebote gegen Diskriminierung überall im Land.

Wir brauchen eine starke rechtliche Grundlage

Ebenso dringend brauchen wir eine starke rechtliche Grundlage. Das Diskriminierungsverbot im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wird von vielen Betroffenen zu Recht als schwach empfunden, weil Menschen sich mit seiner Durchsetzung allein gelassen fühlen. Eigene Klagerechte für Verbände würden dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Biss verleihen. Es ist für Betroffene überdies schwer verständlich, dass das AGG nur den privatwirtschaftlichen Bereich erfasst. Auf Diskriminierungen im Bereich des staatlichen Handelns, etwa bei „Racial Profiling“, findet es keine Anwendung. Eine Erweiterung des AGG und Landesantidiskriminierungsgesetze würden hier helfen.

Dieser 19. Februar sollte Anlass sein, daran zu erinnern: Rassismus ist ein tödliches Gift für die Demokratie und zerstört die Grundlagen unseres Zusammenlebens. Wir müssen alles daransetzen, diese Grundlagen zu erhalten.

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