Ein Auto oder ein Lastwagen, bedeckt mit einem zig Zentimeter dicken Schneebrett: Das kann im Verkehr richtig teuer werden. Zwar ist das Bußgeld nicht so hoch – doch bei einem möglichen Unfall kann unter Umständen die Versicherung Probleme machen.
„Es geht um die eigene Sicherheit – und um die der anderen“, fasst Günther Tomaschko vom Polizeipräsidium Niederbayern im Gespräch mit der Mediengruppe Bayern zusammen. Wer mehrere Handbreit Schnee auf dem Dach vor Fahrtantritt nicht abkehrt, läuft Gefahr, dass das Schneebrett sich während der Fahrt selbstständig macht – und schlimmstenfalls dem Hinter- oder Nebenmann aufs oder vors Fahrzeug kracht.
Schimpfen auf Lastwagen im Winter – doch für Autos gilt das gleiche
Bei Lastwagen scheinen sich da alle Autofahrer einig zu sein: Wenn von deren Dächern eine Schnee- oder Eislast während der Fahrt auf die Straße donnert, sind Gefahr – und Geschrei – groß. Doch das gleiche Problem herrscht auch bei ganz normalen Autos. Was, wenn man zu faul zum Abkehren war und einen die Polizei erwischt – oder noch schlimmer, man einen Unfall verursacht?
Das Bußgeld ist überschaubar – die womöglich verweigerte Versicherungsleistung kann aber teuer werden
Das Bußgeld in Sachen Abkehren des schneebedeckten Autos ist laut Günther Tomaschko halbwegs überschaubar: Mit 25 Euro schlägt es zu Buche, wenn man sich erwischen lässt. Doch für den Fall, dass es wegen der Schneelast zum Unfall kommt, kann es richtig teuer werden. Denn: Der Fahrer ist verantwortlich dafür, dass das Fahrzeug in einem verkehrstüchtigen Zustand ist. Kümmert er sich darum nicht, kann die Versicherung unter Umständen von den Zahlungen ganz oder teilweise absehen.
Auch das Freikratzen der Autoscheiben muss sein
Auch das Scheibe-Freikratzen und von Eis und Schnee befreien gehört übrigens zum Herstellen eines verkehrstüchtigen Zustands, bestätigt Tomaschko. Wer nur durch ein Guckloch einen Blick auf die Fahrbahn und seine Umgebung frei hat, gefährdet sich selbst und eben auch den Rest seiner direkten Umwelt. Zehn Euro Bußgeld kostet das Fensterchen im Eis, wenn man so im Auto unterwegs erwischt wird. Bei einem Unfall aber gelten die selben Voraussetzungen wie bei dem Schneebrett am Dach: Sollte die Versicherung Wind von der unzureichenden Vorbereitung des Fahrzeugs auf die Fahrt bekommen, kann es sein, dass sie ihre Leistungen nicht oder nur zum Teil ausschüttet.
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