Was, wenn Nikolaus und Krampus geblitzt werden – aber wegen des Rauschebartes und der Maske auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen sind? Vor dieses Problem wurde die Münchner Polizei schon vor vielen Jahren gestellt, wie das Foto in diesem Artikel beweist.
Dürfen Nikolaus und Krampus maskiert Auto fahren? Das wollten wir anlässlich des Nikolaustages 2024 von der Polizei wissen. Denn der Heilige mit dem Rauschebart muss an den Abenden des 5. und 6. Dezember natürlich von Haus zu Haus und von Kind zu Kind kommen.
Ein Rauschebart verhüllt das Nikolausgesicht
Grundsätzlich handelt es sich aber, genau betrachtet, bei dem Rauschebart um eine Verkleidung, und auch die Maske, die der Krampus in der Regel trägt, verhüllt ja dessen Gesicht, fasst Günther Tomaschko, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Niederbayern, auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern zusammen. Das bedeutet: Der Nikolaus und der Krampus dürfen zwar Auto fahren, müssen dafür aber ihre Maskierung abnehmen. „Sicht und Gehör dürfen nicht beeinträchtigt sein, außerdem muss ein Autofahrer identifizierbar sein“, erklärt Tomaschko.
Das sagt die Straßenverkehrsordnung
In Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Wer dagegen verstößt, muss laut Polizei mit 60 Euro Bußgeld rechnen.
„Wir werden natürlich selbst am 5. und 6. Dezember nicht gezielt auf Nikolaus und Krampus kontrollieren“, beruhigt Tomaschko. Dennoch: „Wenn uns etwas auffällt, was nicht in Ordnung ist, schreiten wir als Polizei natürlich ein.“
Selbstverständlich ist keinerlei Gewalt erlaubt
Dem Krampus übrigens, um alle Kinder zu beruhigen, ist es zudem natürlich ausdrücklich verboten, körperliche Gewalt jeder Art anzuwenden. Rutenhiebe oder gar Kind-in-den-Sack-stecken-und-in einen-Fluss-werfen seien strengstens verboten, heißt es von Seiten der Polizei. In diesem Sinne: Einen fröhlichen Nikolaus-Abend!
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