Energieberater erklärt
Austauschpflicht für Heizungen nach 30 Jahren: Wer davon betroffen ist

11.06.2023 | Stand 14.09.2023, 23:39 Uhr |

Das derzeit viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz aus dem Ministerium von Robert Habeck (Grüne) sieht im vom Kabinett beschlossenen Entwurf nicht nur Hindernisse für Öl- und Gasheizungen und ein Verbot von Holzheizungen in Neubauten vor. Zudem wird vorgeschrieben, dass Heizkessel nach einer Betriebsdauer von 30 Jahren ausgetauscht werden müssen – egal, ob sie noch funktionieren. Matthias Obermeier, Energieberater für den VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. in Passau will aber Eigentümer beruhigen, denn in vielen Fällen greift diese Austauschpflicht nicht. Trotzdem hat er einen guten Rat für Besitzer von Häusern oder Wohnungen mit alten Heizkesseln.

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