Heimkosten
Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wachsen weiter

10.07.2024 | Stand 10.07.2024, 20:42 Uhr |

Die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wachsen trotz angehobener Entlastungszuschläge weiter, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. − Foto: Marijan Murat/dpa

Für Pflegebedürftige im Heim sind die selbst zu tragenden Kosten weiter gestiegen. In Bayern betrug der Eigenanteil zum 1. Juli für das erste Jahr im Heim 2814 Euro pro Monat – ein Anstieg um 564 Euro im Vergleich zu Mitte 2023, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen in Hannover ergab.



Die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wachsen damit trotz angehobener Entlastungszuschläge weiter, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. Die Zuzahlung ab dem vierten Heimjahr stieg den Angaben zufolge im Schnitt auf 1735 Euro pro Monat. Das waren 120 Euro mehr als noch zum 1. Juli 2023, wie aus den Daten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.



Anstieg im bundesweiten Schnitt weniger stark



Auch im bundesweiten Schnitt legten die Kosten demnach zu - wenn auch weniger stark als in Bayern. Dafür lag das Kostenniveau im bundesweiten Schnitt etwas höher als im Freistaat. Für das erste Jahr im Heim wurden den Angaben zufolge zum 1. Juli im Schnitt 2.871 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig – 211 Euro mehr als Mitte 2023. Die Zuzahlung ab dem vierten Heimjahr stieg im bundesweiten Schnitt auf 1865 Euro im Monat. Ein Plus von 91 Euro im Vergleich zum 1. Juli 2023.

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In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Bewohnerinnen und Bewohner im Heim kommen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu. In die Auswertung zum 1. Juli einbezogen wurden erstmals auch Ausbildungskosten, die ebenfalls von den Heimen weitergegeben werden. Dieser Posten wurde auch in die Vergleichswerte zum 1. Juli 2023 eingerechnet, wie es zur Erläuterung hieß.

Höhere Entlastungszuschläge



Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse auch Entlastungszuschläge, die mit einer Reform der Ampel-Koalition zum 1. Januar 2024 erhöht wurden. Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 statt zuvor 5 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund für den wachsenden Eigenanteil sind vor allem höhere Personalkosten für Pflegekräfte.

Die Chefin des Ersatzkassenverbands, Ulrike Elsner, sagte mit Blick auf die weiter steigende Eigenbeteiligung: „Dass diese so hoch ist, liegt auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorieren.“ Allein die durch sie vorgesehene Übernahme der Investitionskosten würde Bewohnerinnen und Bewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten. Auch sei es Aufgabe des Staates, Ausbildungskosten zu übernehmen. Dies müsse im Rahmen der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigten Pflegereform gelöst werden.

− dpa

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