Polizeipräsidium München
Nach Genderprotest an Staatskanzlei drohen Folgen

04.04.2024 | Stand 06.04.2024, 22:05 Uhr |

Schüler-Demo vor Bayerischer Staatskanzlei gegen Genderverbot - Zwei Menschen haben einen Fahnenmast vor der Bayerischen Staatskanzlei in München erklommen, um gegen das bayerische Genderverbot zu demonstrieren. - Foto: Thomas Vonier/SZ/dpa

In luftiger Höhe wurde vor dem Münchner Regierungssitz gegen das seit Montag in Bayern geltende Genderverbot protestiert. Gegen die Aktivistinnen wurde deswegen eine Fülle von Anzeigen erstattet.

Nach dem Protest gegen das bayerische Genderverbot vor der Staatskanzlei drohen den beiden Aktivistinnen nun strafrechtliche Konsequenzen. „Gegen beide Personen wurden Anzeigen unter anderem wegen Verstöße nach dem Versammlungsgesetz, Hausfriedensbruch sowie Widerstand gegen Vollzugsbeamte erstattet“, teilte das Polizeipräsidium München am Donnerstag mit.

Am Mittwoch hatten zwei Schülerinnen aus Protest gegen das seit dem 1. April geltende Genderverbot an Bayerns Schulen zwischen zwei Fahnenmasten vor der Staatskanzlei ein Banner mit der Aufschrift „*innen“ angebracht. In luftiger Höhe hatten sie rund zwei Stunden in selbst installierten Schaukeln ausgeharrt. Mit der Aktion wollten sie nach eigenen Angaben „andere Schüler*innen, Auszubildende und Student*innen auffordern, in Klausuren sowie im Alltag weiter zu gendern, um sich gegen Diskriminierung auszusprechen“, wie sie im Anschluss mitteilten.

„Der wiederholten Aufforderung die Fahnenmasten herunterzuklettern und sich zu einer anderen Örtlichkeit zu begeben, kamen die beiden Personen nicht nach“, hieß es von der Polizei. Daraufhin sei die Versammlung aufgelöst und die beiden Personen durch speziell geschulte Polizeikräfte gesichert zu Boden gebracht worden. „Hierbei widersetzten sie sich den polizeilichen Maßnahmen.“ Die beiden Personen seien nach Feststellung ihrer Identität wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.

In Bayern ist an diesem Montag das Genderverbot in Kraft getreten. In Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache ausdrücklich verboten. In der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates Bayern heißt es jetzt: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.“

Die beiden Protestierenden begründeten ihre Aktion mit der aus ihrer Sicht gegebenen Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Die CSU versuche mit dem neuen Gesetz, Menschen eine Sprache aufzuzwingen, die sie selbst als richtig erachte. Es gehe bei dem Protest nicht in erster Linie darum, alle Menschen dazu zu bringen zu gendern. Wichtig sei es, dass alle Menschen frei darüber entscheiden können, ob sie gendern oder nicht.

© dpa-infocom, dpa:240404-99-561065/2

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