Im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine harte Strafe für die beiden Angeklagten gefordert: lebenslange Haft unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess am Landgericht Ingolstadt hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine harte Strafe für die beiden Angeklagten gefordert: lebenslange Haft unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
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