Telefonate mit Klimaaktivisten
Verfassungsbeschwerden von Journalisten gegen Abhöraktion

11.09.2024 | Stand 11.09.2024, 14:32 Uhr |

Bundesverfassungsgericht - Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit mehreren Beschwerden von Journalisten gegen eine Abhöraktion bayerischer Ermittler befassen. (Archivbild) - Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Mehr als 170 Telefonate mit Journalisten werden von Ermittlern bei der Überwachung eines Pressekontakts der Letzten Generation mitgehört. Nun wird die Aktion zum Fall für das Bundesverfassungsgericht.

Mehrere Verbände haben zusammen mit Betroffenen Verfassungsbeschwerden gegen das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation eingelegt. Die drei Verbände - der Bayerische Journalisten-Verband (BJV), Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) - vertreten dabei mehrere betroffene Journalisten als Beschwerdeführer. Die Beschwerden seien bereits am Freitag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte den Eingang von zunächst zwei Verfassungsbeschwerden.

Die Beschwerden sind eine Reaktion auf eine Entscheidung des Landgerichts München. Das Landgericht hatte - wie zuvor schon das Amtsgericht München - die umstrittene Abhöraktion bayerischer Ermittler wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Mitglieder der Letzten Generation für rechtmäßig erklärt.

„Schaden für die Demokratie“

Nach Ansicht der drei Organisationen wurde der Pressefreiheit bei den Entscheidungen nicht ausreichend Beachtung geschenkt: Richter müssten vor der Genehmigung einer solchen Abhöraktion den Eingriff in die Pressefreiheit abwägen - doch eine solche Abwägung habe nicht stattgefunden. Wenn Journalisten abgehört würden, schade man dem Journalismus und damit am Ende der Demokratie, warnte der BJV-Vorsitzende Harald Stocker.

Laut einem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München waren von der Abhöraktion im Zuge der Ermittlungen 171 Menschen betroffen, die sich am Telefon als Journalisten vorstellten. Diese seien von der Behörde im Nachhinein über die Aktion informiert worden. Ob es sich bei allen wirklich um Journalisten handelt, sei nicht extra geprüft worden.

Verbände: 171 Betroffene sind keine Einzelfälle

Das Landgericht München hatte in seiner Entscheidung unter anderem argumentiert, die Abhöraktion der Ermittler habe sich „nicht direkt gegen Medienvertreter gerichtet“. Zudem sei der abgehörte Anschluss, der von der Letzten Generation als Pressekontakt ausgewiesen worden war, nicht nur für Telefonate mit Journalisten genutzt worden. Dieses Argument wiesen Vertreter der Verbände mit dem Hinweis zurück, dass eben nicht nur einzelne Journalisten abgehört worden seien - sondern 171. Auch angesichts dieser hohen Zahl hätten die Ermittler ihr Tun viel früher kritisch hinterfragen müssen, argumentierten sie.

Die Ermittlungen gegen Mitglieder der Letzten Generation laufen unterdessen weiter.

© dpa-infocom, dpa:240911-930-229409/2

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