Urteil
Wohnungsinhaber getötet: Lebenslange Haft für Geflüchtete

23.02.2024 | Stand 25.02.2024, 16:00 Uhr |

Justitia - Eine Figur der blinden Justitia. - Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Eine 52 Jahre alte Ukrainerin ist wegen Mordes an einem Mann, der sie 2022 nach ihrer Flucht vor dem Krieg bei sich aufgenommen hatte, zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Eine Strafkammer des Landgerichts München II sah es als erwiesen, dass die Angeklagte den Mann bei einem Streit in München im Februar 2023 mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt hatte. Dies teilte ein Justizsprecher am Freitag mit. 

Bei der Auseinandersetzung wollte die Angeklagte laut Urteil zudem einen weiteren Mann mit dem Messer verletzten - was ihr aber misslang. Das Urteil lautet deshalb auch auf versuchten Totschlag.

Die Angeklagte kannte den Mann demnach aus einer früheren Beziehung, er nahm sie im März 2022 in seiner Münchner Wohnung auf. Dabei sei er davon ausgegangen, dass die Frau nur vorübergehend bei ihm wohnen würde. Diese habe sich aber nur zögerlich um die Wohnungssuche bemüht, berichtete der Gerichtssprecher. Im Dezember 2022 verlobte sich der Mann und wollte die 52-Jährige deshalb nicht länger bei sich unterkommen lassen. 

Am Tag vor dem tödlichen Streit soll die Angeklagte bereits das Auto der Verlobten des Mannes zerkratzt haben. Der Mann bat daraufhin seine Ex-Frau und deren Sohn, mit der 52-Jährigen zu sprechen. Bei diesem Zusammentreffen kam es nach Überzeugung des Gerichts letztlich zu dem gewalttätigen Übergriff der Frau.  

Die Angeklagte störte die Verhandlung nach Angaben des Sprechers so sehr, dass sie nach der Urteilsverkündung aus dem Saal gebracht werden musste. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:240223-99-100824/2

Zu den Kommentaren