Laut EU-Vorgaben
Neue Müll-Regel ab Januar: Was 2025 nicht mehr in die Restmülltonne darf

06.12.2024 |

Ab 2025 sollen alte, ausgediente Textilien nicht mehr in der Restmülltonne entsorgt werden.  − Symbolbild: dpa

Löchrig, ausgeleiert, ausgewaschen: Bisher stopften viele in Deutschland alte Kleidungsstücke einfach in die Restmülltonne. Doch damit soll ab Anfang 2025 Schluss sein: Laut neuen EU-Vorgaben dürfen Textilien dann nicht mehr so entsorgt werden.

  

Im Jahr 2022 fielen laut Statista 2024 in der Europäischen Union rund 910.000 Tonnen Textilabfälle aus privaten Haushalten an. Durchschnittlich sechs Kilo pro Kopf entsorgten dabei die Belgier, die an der Spitze der Kleidermüll-Tabelle stehen. In Deutschland, so heißt es, geht man von zwei Kilo Textilmüll pro Kopf im Jahr aus.

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Ein Bußgeld droht bei Nicht-Beachtung



Landet das auf dem Restmüll, wird es derzeit mit großer Wahrscheinlichkeit verbrannt oder deponiert. Das soll sich in Zukunft ändern: Es soll mehr recycelt werden. Alte verbrauchte Textilien sollen deshalb künftig in den Altkleidercontainer. Wer sich daran nicht hält und die Jeans, T-Shirts oder Pullis weiter in den Restmüll steckt, riskiert, dass die Restmülltonne nicht geleert wird. Außerdem könnte ein Bußgeld fällig werden, das sich schlimmstenfalls auf bis zu 2500 Euro beläuft.

Das rät die Verbraucherzentrale



Doch so weit muss es nicht kommen. Die Verbraucherzentrale etwa rät: „Für alte Kleidungsstücke findet sich bestimmt ein Abnehmer. Sozial- und umweltverträglich sind Sammlungen für bedürftige Menschen am Wohnort oder Sammlungen, die für konkrete Hilfsprodukte im In- und Ausland bestimmt sind. Kirchengemeinden sind hier gute Ansprechpartner.“ Ein Altkleidercontainer ums Eck erfüllt diesen Zweck im Zweifel ebenfalls.

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Was gehört in die Restmülltonne?



Doch was gehört überhaupt noch in die Restmülltonne, wenn ordentlich getrennt wird? Auch darauf hat die Verbraucherzentrale eine Antwort. Sie erklärt: „Wird alles richtig getrennt, bleibt für die Restmülltonne nicht mehr viel übrig. Hier hinein gehören beispielsweise Asche, Tierkot und Streu, verschmutzte Papiere, Hygieneartikel und Windeln, Staubsaugerbeutel, defekte Glühbirnen, ausgetrocknete Filzstifte, Zigarettenkippen, alte Fotos, zerbrochenes Porzellan oder Glas und – wer noch keine Wertstofftonne hat – auch kaputte Kunststoff- oder Haushaltsgegenstände.“

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