Neue Regelungen
Organspende, Baustellen bei der Bahn, Mehrwertsteuer für Gas: Das ändert sich im März

01.03.2024 | Stand 02.03.2024, 6:07 Uhr |

Die Einführung des Zentralregisters für Organspenden soll den Mangel an Spenderorganen beenden.  − Symbolbild: Benjamin Nolte/dpa-tmn

Zentrales Register für Organspenden, mehr Geld im öffentlichen Dienst, Mehrwertsteuer für Gas und Wärme – das und mehr ändert sich im März 2024.



Zentrales Register für Organspenden startet am 18. März



Potenzielle Organspenderinnen und Organspender können ihre Spendebereitschaft ab dem 18. März in einem zentralen Register hinterlegen. Die Einführung erfolgt schrittweise: Zunächst ist es möglich, eine Erklärung zur Organspende mit Hilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion zu hinterlegen, zum Beispiel mit einem Personalausweis. In einem zweiten Schritt sollen die Krankenhäuser laut Gesundheitsministerium bis zum 1. Juli in der Lage sein, die Erklärungen zu suchen und abzurufen. Hier geht's zum Organspenderegister.

18-Jährige können sich für Kulturpass registrieren



Jugendliche, die in diesem Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, können sich ab März für den Kulturpass registrieren. Über ihn erhalten sie ein Guthaben von 100 Euro für Kulturangebote wie Bücher, Kino- oder Konzertbesuche. Sie müssen sich dazu bei der Handy-App KulturPass DE registrieren und können darüber Angebote reservieren. Zum Start des Projekts hatte es im vergangenen Jahr noch 200 Euro gegeben.

Mehr zum Kulturpass: Freier Eintritt für 18-Jährige: So funktioniert der neue Kulturpass

Neue Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter



Für Mofas, Mopeds und E-Scooter beginnt wieder das neue Versicherungsjahr – und es gelten ab März neue Kennzeichen. Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens, das neue ist blau. Wer ab dem 1. März noch mit dem alten schwarzen Zeichen unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar, wie der ADAC betont. Bei einem Unfall muss zudem der Fahrende für den gesamten Schaden aufkommen. Die neuen Zeichen sind online beim Versicherer erhältlich.

Weitere Baustellen bei der Bahn

ab März



Weitere Großbaustellen bei der Bahn dürften ab März zu zusätzlichen Verspätungen und Umleitungen führen. So wird etwa im Rahmen der Sanierung des Rauhebergtunnels die Schnellfahrstrecke zwischen Kassel und Göttingen vollständig gesperrt. Auf dem Streckenabschnitt zwischen Köln und Brühl werden außerdem die letzten großen Arbeiten für das elektronische Stellwerk (ESTW) „Linker Rhein“ vorgenommen – hierzu muss die Strecke ebenfalls vollständig gesperrt werden. Weitere Baustellen sind ab Mitte März auf der Strecke zwischen Berlin und Halle sowie rund um Hamburg geplant.

Steigt die Mehrwertsteuer für Gas und Wärme

schon Anfang März?



Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme wegen der hohen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine von 19 auf sieben Prozent gesenkt – das sollte bis Ende März dieses Jahr gelten. Im Wachstumschancengesetz steht nun, dass die Mehrwertsteuersenkung schon Ende Februar auslaufen soll. Doch das Gesetz hängt fest, die nächste reguläre Bundesratssitzung ist erst am 22. März. Es ist also fraglich, ob die Mehrwertsteuer tatsächlich früher wieder steigt als geplant.

Mehr Geld im öffentlichen Dienst



Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen bekommen ab März mehr Geld. Nach Angaben des Innenministeriums in Berlin steigen gemäß Tarifeinigung in einem ersten Schritt alle Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro. In einem sofort folgenden zweiten Schritt wird der nun höhere Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben. Für Azubis steigen die Entgelte um 150 Euro.

Nächste Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes



Ebenfalls Anfang März treten weitere Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. So sollen ausländische Fachkräfte mit Berufserfahrung künftig hierzulande einfacher eine Arbeit aufnehmen können. In vielen Berufen kann die berufliche Anerkennung dann in Deutschland angestoßen werden.

Laut Bundesarbeitsagentur können Menschen mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen künftig auch dann in Deutschland eine qualifizierte Tätigkeit ausüben, wenn sie über einen im Ausland erworbenen und anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen. Das gilt in nicht-reglementierten Berufen auch dann, wenn dieser noch nicht in Deutschland anerkannt ist. Bei Berufsabschlüssen ist eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erforderlich, zudem gelten Mindestgehaltsgrenzen.

Außerdem ermöglicht es die zweite Stufe Arbeitgebern, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen, etwa bei Saisongeschäften. Für Engpässe in Spitzenzeiten, etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe oder an Flughäfen, können dann ausländische Beschäftigte für bis zu acht Monate eingestellt werden.

Ab Ende März gilt wieder die Sommerzeit



In der Nacht zum 31. März, das ist der Ostersonntag, werden die Uhren nachts 02.00 Uhr um eine Stunde vorgestellt. Dann gilt wieder die Sommerzeit.

Artikel kommentieren