Versicherungsschutz
Unfall auf dem Weg zur Weihnachtsfeier der Firma? Das müssen Sie wissen

02.12.2024 | Stand 03.12.2024, 10:19 Uhr |

Wer bei der Weihnachtsfeier der Firma zu tief ins Glas schaut und sich dann noch ans Steuer setzt, droht seinen Versicherungsschutz bei einem Unfall zu verlieren. − Foto: Imago

In der Weihnachtszeit steht nicht nur Plätzchenbacken und Geschenke kaufen auf dem Plan. Auch in den Betrieben wird gefeiert. Doch was ist, wenn man auf dem Weg zur oder bei der Weihnachtsfeier des Unternehmens einen Unfall hat? Das sollte man zum Thema Versicherungsschutz wissen.

  

In der Firma, in einem Restaurant, in der Kegelhalle oder auf einem Schiff - betriebliche Weihnachtsfeiern können an den verschiedensten Orten abgehalten werden. Zumeist finden Sie auch abends und nicht während er üblichen Arbeitszeiten statt. Wie ist das also dann mit dem Versicherungsschutz? Gilt es als Arbeitswegeunfall, wenn man auf dem Weg zur Weihnachtsfeier verunglückt?

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Fahrt zur Weihnachtsfeier grundsätzlich versichert

Um für den Weg zur Weihnachtsfeier oder auch während dieser vollen Versicherungsschutz zu genießen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, teilt der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit.

Zum Einen muss es sich um eine Veranstaltung des Arbeitgebers handeln. Sie muss zum Ziel haben, „das Betriebsklima zu stärken und die Verbundenheit der Beschäftigten untereinander zu fördern.“ Die Unternehmens- bzw. Geschäftsleitung oder ein entsprechender Stellvertreter muss vertreten sein. Alle Mitarbeiter des Unternehmens oder der jeweiligen Abteilung müssen eingeladen sein.

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Versicherungsschutz kann schnell verloren gehen

Prinzipiell ist man auch bei der Fahrt zur oder von der Weihnachtsfeier versichert. Diesen Versicherungsschutz kann man aber schnell verlieren. Etwa, wenn man bei der Feier zu tief ins Glas geschaut hat und dann aufgrund des Alkoholkonsums einen Unfall verursacht. Rechtswidrige Taten wie Alkohol am Steuer sind nicht gedeckt. Auch ist nur der direkte Hin- und Rückweg versichert. Wer nach der Feier mit einem paar Kollegen noch einen privaten Abstecher in eine Kneipe macht, verliert den Versicherungsschutz, sofern die Kneipe nicht auf dem kürzesten Nachhauseweg liegt.

Ganz nette Chefs laden auch die Partner und Kinder ihrer Mitarbeiter zum Firmenfest mit ein. Die sind dann aber nicht versichert, betont der DGUV. Weder bei einem Unfall auf dem Weg dorthin oder wenn bei der Feier selbst etwas passiert. Das ist dann Sache der privaten Unfallversicherung.

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