Bundestag
Antrag auf AfD-Verbot beschäftigt Bundestagsfraktionen

08.10.2024 | Stand 08.10.2024, 16:50 Uhr |

Alice Weidel und Björn Höcke - Früher ging Alice Weidel auf Distanz zum Thüringer AfD-Landesvorsitzenden, Björn Höcke, der zu den wichtigsten Vertretern der Rechtsaußen-Strömung der Partei zählt – inzwischen treten beide gemeinsam im Wahlkampf auf. (Archivbild) - Foto: Martin Schutt/dpa

Der Verfassungsschutz hat die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Manche überlegen nun, ob man dem Bundesverfassungsgericht die Frage nach einem Verbot der Partei vorlegen sollte.

Die Initiatoren des Antrags für ein mögliches AfD-Verbot stellen ihren Vorschlag in dieser und der nächsten Woche in den Fraktionssitzungen zur Diskussion. Aus der Unionsfraktion stünden sieben Abgeordnete hinter dem Antrag, er nehme in der Fraktion insgesamt aber eine „maximale Zurückhaltung“ bei diesem Thema wahr, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer, Thorsten Frei (CDU). 

Er selbst habe rechtliche und politische Bedenken gegen einen solchen Verbotsantrag, auch weil dieser es der AfD ermöglichen würde, sich als „Märtyrer“ in Szene zu setzen. 

Anders sieht das die Fraktionsspitze der Grünen. „Die AfD ist eine Partei, die überall da, wo sie Einfluss bekommen kann, diesen Einfluss nutzt, um die Demokratie infrage zu stellen, um den Parlamentarismus zu stören und zu zerstören und um ein freiheitliches Leben in diesem Land zu gefährden“, sagte die Co-Vorsitzende, Katharina Dröge. Das sei zuletzt im Thüringer Landtag deutlich geworden. 

Dröge fügte hinzu: „Deswegen ist das, was wir mit dem AfD-Verbotsverfahren diskutieren, für uns keine Frage des Ob, sondern eine Frage des Wie.“ Es sei die Aufgabe der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern, „jetzt die Beweissammlung anzutreten dafür, dass wir danach eine fundierte Entscheidung treffen können“.

SPD uneins

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich äußerte sich skeptisch zu einem Verbotsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt. Er nannte den Antrag der Abgeordneten vor einer Sitzung der SPD-Fraktion in Berlin den „falschen Weg“. Er sehe noch „ein paar rechtliche, aber auch inhaltliche Probleme“ und würde sich wünschen, dass die Verfassungsschutzbehörden zunächst weiteres Beweismaterial gegen den AfD sammeln würden, sagte Mützenich.

Er räumte allerdings ein, dass die SPD uneins in der Frage sei. „Es gibt unterschiedliche Einschätzungen zurzeit innerhalb unserer Fraktion.“

Dobrindt sieht Verantwortung bei Ampel: AfD muss man weg regieren

Unter den Initiatoren des Verbotsantrags sei seines Wissens kein Mitglied der CSU, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt in Berlin. Er habe zwar keine Zweifel, dass es in der AfD radikale und extremistische Kräfte gebe. Dennoch gelte, dass die Partei nur politisch bekämpft werden könne, „man muss die AfD weg regieren“.

Hinter dem Antrag stehen insgesamt 37 Bundestagsabgeordnete von SPD, Union, Grünen und Linken. Ihr gemeinsames Ziel ist es, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.

AfD zeigt sich gelassen 

Die AfD blickt gelassen auf die Initiative. Der Antrag sei zum Scheitern verurteilt und werde den Bundestag gar nicht erst passieren, sagte Parteichefin Alice Weidel. „Sie können nicht 20 Prozent der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland von der demokratischen Teilhabe ausschließen.“ „Dieser Verbotsantrag spiegelt den undemokratischen Ungeist der Konkurrenzparteien wider“, sagte sie vor Journalisten in Berlin. Er spiegele auch wider, wie zerstritten die Parteien nicht nur in dieser Frage seien. 

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Bundestag, Bernd Baumann sagte, man vertraue auf die Demokratie, und fügte hinzu: „Mir ist vor gar nichts bange.“ Prinzipiell stellte sich Baumann nicht gegen Parteienverbote. So sei etwa die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) zu Recht verboten worden. Bei linken und rechten Extremisten könne man solche Verbote anstreben, aber davon sei die AfD meilenweit entfernt, sagte er. 

Im Jahr 2017 hatte der Zweite Senat in Karlsruhe ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) abgelehnt, weil es bei dieser Partei keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele gebe.

© dpa-infocom, dpa:241008-930-254581/4

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