Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Zeitplan der Fraktionen von Koalition und Union für die Neuwahl des Bundestags gebilligt. Er halte den Termin am 23. Februar 2025 „für realistisch“.
Nach „heutiger Bewertung“ halte Steinmeier „den 23. Februar 2025 als Termin für Neuwahlen für realistisch“, erklärte das Bundespräsidialamt am Dienstagabend nach einem gemeinsamen Gespräch des Staatsoberhaupts mit Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU), SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und den Grünen-Fraktionschefinnen Britta Haßelmann und Katharina Dröge.
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Dem Bundespräsidenten fällt laut Grundgesetz die Rolle zu, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Steinmeier begrüße, „dass sich die Fraktionen über einen Fahrplan hin zu einer Abstimmung über die Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag am 16. Dezember verständigt haben“, erklärte seine Sprecherin. Er habe „deutlich gemacht, dass er für den Fall, dass der Bundestag dem Bundeskanzler das Vertrauen entzieht, rasch über eine Auflösung entscheiden wird“.
Gespräch mit Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Grünen
Steinmeier werde vor der Auflösung des Bundestags Gespräche mit den Vorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Parteien führen, kündigte die Sprecherin an. „Transparenz und Integrität des Wahlprozesses sind eine entscheidende Voraussetzung für das Vertrauen in die Demokratie“, erklärte sie.
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Der Bundespräsident habe in dem Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Grünen zudem dafür geworben, „dass alle Fraktionen der Mitte verantwortungsvoll und gemeinschaftlich darüber beraten, welche Gesetzesvorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können“, hieß es in der Erklärung weiter. Ziel müsse sein, „die innere und äußere Sicherheit sowie die internationale Verlässlichkeit Deutschlands in dieser Übergangsphase zu gewährleisten“.
Nach gescheiterter Vertrauensfrage: Bundespräsident hat 21 Tage Zeit
Mit seiner Zustimmung zu dem von den Fraktionen vorgelegten Zeitplan verzichtet der Bundespräsident darauf, die im Grundgesetz verankerten Fristen für das Neuwahl-Procedere voll auszuschöpfen.
Das Grundgesetz gibt dem Bundespräsidenten 21 Tage Zeit, um nach einer gescheiterten Vertrauensfrage die Auflösung des Bundestags zu prüfen. Sollte er das Parlament auflösen, muss spätestens nach 60 Tagen ein neues gewählt werden. Insgesamt beträgt die maximale Frist also 81 Tage. Zwischen dem Tag der Vertrauensfrage am 16. Dezember und dem anvisierten Wahltermin am 23. Februar liegen lediglich 69 Tage.
− afp
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